Presseaussendung · 16.03.2017 Geändertes Landwirtschaftskammergesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 7. April möglich

Veröffentlichung
Donnerstag, 16.03.2017, 08:50 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Landwirtschaftskammergesetzes zur Begutachtung versandt. Bis Freitag, 7. April 2017, liegt der Gesetzestext bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur Einsicht auf und kann auf der Homepage des Landes Vorarlberg abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen.

Die Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes führt zu einer eigenständigen Abwicklung des Verfahrens zu den Wahlen in die Landwirtschaftskammer durch Organe der Kammer ohne Unterstützung des Amtes der Landesregierung. Weitere Änderungen betreffen z.B. die Reduktion des Arbeitsaufwandes bei der Übermittlung der Wahlunterlagen und die Angabe des Wohnortes der Wahlwerber auf dem amtlichen Stimmzettel.

   Link zum Begutachtungsentwurf: www.vorarlberg.at/vorarlberg/land_politik/land/gesetzgebung/weitereinformationen/legistik-portal/begutachtungsentwuerfe.htm

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