Presseaussendung · 30.12.2016 LH Wallner: "2017 bringt noch mehr Unterstützung für Familien" Mit 1.1.2017 treten einige Verbesserungen im Leistungsangebot des Landes in Kraft

Veröffentlichung
Freitag, 30.12.2016, 08:32 Uhr
Themen
Politik/Wallner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Auch mit Jahresbeginn 2017 wird es für die Bevölkerung und die Wirtschaft in Vorarlberg wieder einige Verbesserungen im Leistungsangebot des Landes geben. Dabei bleibt die Konzentration auf die Familien gerichtet, ebenso auf den Bereichen leistbares Wohnen und Bürokratieabbau, berichtet Landeshauptmann Markus Wallner. Was die Familien angeht, nimmt das Land beim Familienzuschuss und beim Pflegekindergeld eine Indexanpassung vor. Bei Spitalsaufenthalten von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre entfällt außerdem künftig der Selbstbehalt, führt Wallner aus.

Die neuerliche Indexierung des Familienzuschusses ist für den Landeshauptmann ein erneuter Beleg für die große Wertschätzung des Landes gegenüber den vielfältigen Leistungen, die von den Vorarlberger Familien erbracht werden. "Im neuen Landeshaushalt wird sichtbar, dass die familienpolitischen Schwerpunkte des Landes im neuen Jahr in voller Intensität fortgesetzt werden", betont der Landeshauptmann. Die Zahl der zuschussbeziehenden Kinder liegt aktuell bei etwa 1300. Für das Jahr 2017 sind rund 3,8 Millionen Euro für den Familienzuschuss veranschlagt. Insgesamt stehen rund 7,2 Millionen Euro für familienpolitische Maßnahmen bereit. Indexangepasst und damit leicht erhöht wird 2017 auch das Pflegekindergeld. Im Gesundheitsbereich fällt aufgrund der neu getroffenen Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens der Kinderselbstbehalt in den Vorarlberger Spitälern für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr weg.

Wohnbeihilfe
  
Mit der Wohnbeihilfe kann gezielt je Haushalt eine Wohnkostenunterstützung gewährt werden, wenn die Voraussetzungen laut Richtlinie erfüllt sind. "Diese Beihilfe ist ein wichtiges Instrument, um den Wohnungsaufwand für Haushalte mit geringem Einkommen abzufedern", verdeutlicht Wallner. Wesentliche Änderungen in der Wohnbeihilferichtlinie 2017 sind die Streichung des Freibetrages von 150 Euro für Unterhalts- und Alimentationszahlungen und die Einführung einer Begünstigungsklausel für alleinerziehende Personen. Zudem wurde die Obergrenze des anrechenbaren Wohnungsaufwandes erhöht.

Bautechnikverordnung Neu
  
Mit Jahresbeginn treten auch die Novellen der Bautechnikverordnung und der Baueingabeverordnung in Kraft. Sie werden wesentliche Erleichterungen für Bauwerber bringen und gleichzeitig kostendämpfend wirken. "Die Novellen sind ein wichtiger Beitrag in den Deregulierungsbestrebungen des Landes", betont der Landeshauptmann.

Gesundheits- und Krankenpflege
  
In der Gesundheits- und Krankenpflege wird die Umsetzung der Ausbildungsreform weiter vorangetrieben. Mit 1.9.2016 wurde der Beruf der Pflegehilfe durch die Pflegeassistenz ersetzt und das neue Berufsbild der Pflegefachassistenz eingeführt. Für die heimischen Krankenpflegeschulen ergibt sich daraus die Aufgabe, die Ausbildungen für die neuen Berufsbilder ehestmöglich anzubieten. In der Krankenpflegeschule Feldkirch wird das bereits im Frühjahr 2017 der Fall sein, in der Krankenpflegeschule Bregenz im Frühjahr 2018. Engagiert weiterbetrieben werden im Jahr 2017 außerdem die Planungen für einen Bachelor-Lehrgang für Krankenpflege an der Fachhochschule Vorarlberg.

ELGA startet
  
Im neuen Jahr wird die elektronische Gesundheitsakte ELGA in Vorarlberg in Betrieb gehen. Als erstes Krankenhaus wird im Februar jenes in Dornbirn angeschlossen, die Landeskrankenhäuser folgen in Quartalsabständen. Verbesserungen wird es ebenso im Portal von ELGA im Internet geben.

Sportförderung
  
Vereinfachungen bei der Förderabwicklung wurden für Sportvereine und -verbände umgesetzt. Die Fachverbandsförderung als "Herzstück" der Sportförderung ist deutlich leistungs- und wirkungsorientierter ausgestaltet worden. Davon profitieren einerseits Verbandsfunktionäre, in dem sie in ihrer administrativen Arbeit erheblich entlastet werden. Andererseits eröffnen sich für Verbände, die ihre Aktivitäten langfristig auf die Sportstrategie 2020 des Landes ausrichten, von günstigeren Fördervoraussetzungen. Massiv vereinfacht wurde daneben auch der aufwändige Prozess der teilweisen Refundierung der Hallenkosten des Olympiazentrums an Vereine und Verbände (sog. "Drittelförderung"). Anstelle von ca. 500 Buchungen p.a. inkl. Zahlungsnachweisen, Schriftverkehr und Kontrollen sind jetzt nur mehr vier Buchungen pro Jahr erforderlich.

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