Presseaussendung · 15.11.2016 Wahlunterlagen für Bundespräsidentenwahl werden versandt Amtlicher Wahlausweis und Informationen zur Beantragung von Wahlkarten

Veröffentlichung
Dienstag, 15.11.2016, 08:51 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Bundespräsident
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Bei der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016 sind alle Personen wahlberechtigt, die im Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde aufscheinen. In Vorarlberg sind das insgesamt 271.687 Frauen und Männer. An diese werden in der laufenden Woche (bis Freitag, 18. November 2016) die Wahlunterlagen versandt. Darin enthalten sind der Amtliche Wahlausweis sowie alle wichtige Informationen rund um die Wahl.

Auf den Wahlunterlagen ist u.a. auch ein persönlicher Zahlencode zur Beantragung einer Wahlkarte im Internet (www.wahlkartenantrag.at) aufgedruckt, ebenso sind ein schriftlicher Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung enthalten. Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben – neben der persönlichen Beantragung im Gemeindeamt – auch auf diese Arten die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

   Auf der Amtlichen Wahlinformation sind die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie persönliche Angaben der wahlberechtigten Person angeführt. Die Vorlage dieses Abschnittes im Wahllokal erleichtert den Arbeitsablauf der Wahlbehörde. Ist dieser am Wahltag nicht mehr verfügbar, können die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals beim Gemeindeamt erfragt oder im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Ins Wahllokal ist aber in jedem Fall eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bescheinigung mitzunehmen, damit eine Identitätsfeststellung vorgenommen werden kann – Pass, Personalausweis, Führerschein oder jeder andere amtliche Lichtbildausweis. Die Amtliche Wahlinformation ersetzt diesen Identitätsnachweis nicht.

Vorsicht, aufs richtige Datum schauen!

   Achtung: Aufzupassen gilt es, dass nicht irrtümlich die Wahlunterlagen verwendet werden, die im September für den ursprünglichen Wahltermin 2. Oktober zugestellt wurden. Diese Unterlagen sind nicht mehr gültig. Bei Verwendung eines veralteten Wahlkartenantrages darf die Gemeinde keine Wahlkarte ausstellen.

Wahl-Hotline des Landes

   Für nähere Auskünfte zur Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl kann das zuständige Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 kontaktiert werden. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail unter wahlinfo@vorarlberg.at entgegengenommen.

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