Presseaussendung · 11.11.2016 Vogelgrippe: Verdachtsfall bestätigt, Land richtet Schutzzone ein LR Schwärzler: "Werden den Betrieb in dieser schwierigen Situation, mit diesem Schicksal, nicht alleine lassen"

Veröffentlichung
Freitag, 11.11.2016, 15:39 Uhr
Themen
Gesundheit/Tiere/Vogelgrippe/Schwärzler/Bernhard
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Der am Donnerstag (10. November) gemeldete Verdachtsfall auf Vogelgrippe bei Hausgeflügel hat sich bestätigt. Der betroffene Betrieb wurde durch die Behörde vorläufig gesperrt. Zudem wurde eine Schutzzone am Bodensee im Radius von drei Kilometern eingerichtet. In dieser und in der Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern gelten Stallpflicht. Wichtigstes Ziel ist die Seuchenbekämpfung, gaben die Landesräte Erich Schwärzler und Christian Bernhard heute (Freitag, 11. November) in einer Pressekonferenz mit weiteren Experten im Landhaus bekannt.

Bei den an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) geschickten Proben aus einem Vorarlberger Betrieb am Bodensee wurde das hoch ansteckende H5N8-Virus nachgewiesen. Dieses Virus ist für den Menschen nicht infektiös, aber sehr aggressiv bei Vögeln und Geflügel. Der Betrieb wurde durch die Behörde nach dem Tierseuchengesetz vorläufig gesperrt. Aus Sicherheitsgründen hat der Betrieb auch seinen Hofladen vorläufig geschlossen. "Dies dient vorwiegend der Seuchenbekämpfung", sagte Landesveterinär Norbert Greber.

Schutzzone und Überwachungszone eingerichtet – 17 Gemeinden betroffen

  
Die Behörden haben eine Schutzzone am Bodensee im Radius von drei Kilometern eingerichtet. Das umfasst die Gemeinden Hard, Lauterach, Fußach und Teile von Bregenz. Die Betriebe der in dieser Zone liegenden 26 gewerblichen Geflügelhalter werden von einer Amtsärztin binnen Wochenfrist untersucht. Dazu werden auch Proben entnommen. "Alle Geflügelbetriebe, auch kleine Geflügelhalter, sind angehalten die Biosicherheitsmaßnahmen wie Stallhaltung und Desinfektion der Schuhe beim Betreten des Stalles zu beachten", betonte Greber.  

   Zudem wurde eine grenzüberschreitende Überwachungszone im Radius von 10 Kilometer eingerichtet. Diese besteht aus folgenden Gemeinden: Teile von Bregenz, Lochau, Hörbranz, Eichenberg, Langen, Kennelbach, Buch, Bildstein, Schwarzach, Wolfurt, Dornbirn, Lustenau, Höchst und Gaißau.

   Grundsätzlich gelten in beiden Zonen Stallhaltungspflicht und Biosicherheitsmaßnahmen, also Schuhwechsel bzw. Desinfektion beim Betreten von Geflügelställen, Verhinderung der Tränkung mit Oberflächenwasser (zu dem Wildvögel Kontakt gehabt haben könnten). Es gilt weiters Meldepflicht von Leistungsrückgang, geringerem Futterverbrauch oder vermehrten Todesfällen an die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den Betreuungstierarzt. "Wir müssen bei der Seuchenbekämpfung alles dransetzen, die Erreger nicht weiter nach außen kommen zu lassen", sagte Landesrat Schwärzler.

Betrieb

  
Bei dem betroffenen Betrieb in Hard muss der Bestand von 1.100 Tieren gekeult und seuchensicher entsorgt werden. "Wir werden den Betrieb in dieser schwierigen Situation, mit diesem Schicksal, nicht alleine lassen", betonten der Harder Bürgermeister Harald Köhlmeier und Landesrat Schwärzler.

Keine Gefährung für Menschen

  
Das H5N8-Virus betrifft nur Wildvögel und Geflügel. Übertragungen auf  andere Tiere wie Rind, Hund oder Fisch sind nicht bekannt. "Dieses Virus hat nicht die Fähigkeit, Menschen zu infizieren und krank zu machen", informierte Landesrat Bernhard.

Für Auskünfte wurde eine Hotline eingerichtet: 0810 810600

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