Presseaussendung · 09.11.2016 Vorsorgeprogramm gegen Ausbreitung der Vogelgrippe Fachleute besprachen notwendige Maßnahmen – Bundesverordnung mit Schutzzone in Vorbereitung

Veröffentlichung
Mittwoch, 09.11.2016, 17:35 Uhr
Themen
Gesundheit/Tiere/Vogelgrippe/Schwärzler/Bernhard
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Was bedeutet das neuerliche Auftauchen von Vogelgrippe-Fällen am Bodensee und welche Maßnahmen sind notwendig, um eine Ausbreitung des Virus insbesondere auf Hausgeflügel möglichst zu verhindern? Dazu trafen sich auf Einladung von Landesrat Erich Schwärzler und Landesrat Christian Bernhard die zuständigen Fachleute des Landes und der Bodensee-Gemeinden am Mittwoch, 9. November, zu einer Besprechung in der Bezirkshauptmannschaft Bregenz.

Bei dem Gespräch wurde ein Sieben-Punkte-Programm vereinbart:
1. Es ist alles zu tun, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu vermeiden und Hausgeflügelbetriebe zu schützen.
2. Die Gemeinden kümmern sich um das Einsammeln toter Vögel und die Dokumentation der Funde. Die Bauhöfe sind entsprechend instruiert und können bei Bedarf auf die Mithilfe der Feuerwehren zählen.
3. Bis morgen, Donnerstag, wird – nach Absprache mit den anderen Bodenseeanrainerländern – eine Verordnung des Bundes erwartet
4. Es wird eine Schutzzone festgelegt, innerhalb derer Stallpflicht gelten wird, um den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildgeflügel zu vermeiden.
5. Diesbezüglich wird auch außerhalb der Schutzzone an die Eigenverantwortung von Geflügelbesitzern appelliert.
6. Wer innerhalb der Schutzzone tote Vögel sichtet, sollte das am besten gleich bei der Gemeinde melden.
7. Von dem Grippevirus H5N8, das bei den jetzt aufgefundenen toten Vögeln festgestellt wurde, sind – im Gegensatz zu den Fällen vor zehn Jahren – weltweit keine Übertragungsfälle auf den Menschen oder auf andere Haustiere bekannt. Trotzdem sind nach Kontakt mit toten Vögeln oder vor dem Betreten eines Geflügelstalles aus Hygienegründen Desinfektion und Kleider- bzw. Schuhwechsel geboten, um das Virus nicht zu transportieren. Aus dem gleichen Grund gilt für Hunde Leinenzwang.
 

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