Presseaussendung · 24.10.2016 Heizkostenzuschuss kann ab sofort beantragt werden LH Wallner und LR Wiesflecker: 270 Euro als spürbare Entlastung für Haushalte mit geringem Einkommen; kein Zuschuss für Asylwerber

Veröffentlichung
Montag, 24.10.2016, 15:08 Uhr
Themen
Soziales/Heizkostenzuschuss/Wallner/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Das Land Vorarlberg unterstützt auch diesen Winter Personen und Haushalte mit geringem Einkommen mit einem Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro, teilen Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker mit. Der Zuschuss kann ab sofort beantragt werden. Kein Anspruch auf den Zuschuss besteht für Asylwerber oder -berechtigte in Wohneinrichtungen der freien Wohlfahrt oder in Grundversorgungsquartieren.

Vorarlberg hat weiterhin im Ländervergleich sowohl den höchsten Zuschuss als auch die höchsten Einkommensgrenzen, betont Landeshauptmann Wallner: "Wir wollen hilfsbedürftigen Menschen eine spürbare Entlastung in der Winterzeit bieten."

Kein Zuschuss für Flüchtlinge in Wohneinrichtungen der freien Wohlfahrt oder in Grundversorgungsquartieren

  
LH Wallner weist auf eine Änderung hin, die in diesem Jahr umgesetzt wird. Flüchtlinge, die sich in einem Grundversorgungsquartier befinden oder in Wohngemeinschaften, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen der freien Wohlfahrtsträger, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.  

Unbürokratische Hilfe

  
"Der Heizkostenzuschuss ist eine ergänzende Sozialleistung, die vor allem älteren Menschen mit niedriger Pension, Wohnbeihilfe sowie Mindestsicherungsbeziehenden zugute kommt", ergänzt Landesrätin Wiesflecker.

   Im Sinne einer möglichst unbürokratischen Abwicklung ist der Zuschuss, wie in den letzten Jahren, beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt zu beantragen und wird dort auch ausbezahlt. Die Gemeinden erhalten diese Auslagen vom Land rückvergütet.

   Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung erhalten von der Bezirkshauptmannschaft auf Antrag einen Zuschuss von 150 Euro bzw. bis zur Höhe des Heizkostenzuschusses, wenn der Aufwand für die Beheizung nachweislich höher ist, als der im Mindestsicherungssatz dafür vorgesehene Anteil.

   In der Heizperiode 2015/16 haben 13.658 Personen bzw. Haushalte einen Heizkostenzuschuss bekommen, das Land hat dafür knapp 3,5 Millionen Euro aufgewendet.


Eckdaten zum Vorarlberger Heizkostenzuschuss 2016/17:
Zuschusshöhe: 270 Euro
Antragsfrist: Montag, 24.Oktober 2016, bis Freitag, 17. Februar 2017
Einkommensgrenze (monatlich netto):
- allein lebende Personen: 1.118 Euro (bisher 1.108 Euro)
- zwei Erwachsene (Ehepaare/Lebensgemeinschaften): 1.648 Euro (bisher 1.633 Euro)
- Alleinerziehende mit einem Kind: 1.369 Euro (bisher 1.358 Euro)
- für jede weitere im Haushalt lebende Person zusätzlich 196 Euro (bisher 194 Euro)

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