Presseaussendung · 23.08.2016 Sanierte Rheinbrücke in Lustenau vor der Verkehrsfreigabe Vorgesehene Bauzeit wurde sogar unterschritten

Veröffentlichung
Dienstag, 23.08.2016, 08:33 Uhr
Themen
Verkehr/Straßenbau/Rheinbrücke
Redaktion
Gerhard Wirth

Lustenau (VLK) – Am Samstag, 27. August 2016, um 0:00 Uhr wird die generalsanierte Rheinbrücke Lustenau – Au wieder für den Verkehr freigegeben. Damit konnte der vorgesehene Zeitplan mit einer Bauzeit von nur sieben Wochen nicht nur eingehalten, sondern sogar knapp unterschritten werden.

Die Zollstellen Lustenau und Au werden zunächst für Zollabfertigungen im Pkw-Verkehr (Privatwaren) geöffnet. Die gewerblichen Abfertigungen sowie der Schwerverkehr werden noch in Tisis bzw. Schaanwald (am Samstag, 27. August, ab 8:00 Uhr) durchgeführt. Am Montag, 29. August, werden ab 5:00 Uhr in Au bzw. Lustenau wieder alle Abfertigungen wie vor der Brückensperre vorgenommen. Das provisorische Verkehrsregime während der Brückensperre mit seinen speziellen Abfertigungskompetenzen sowie Öffnungszeiten an den verschiedensten Grenzübergängen im Rheintal wird ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben.

   Ab 29. August treten die ursprünglichen Kompetenzen und Öffnungszeiten der einzelnen Grenzübergangsstellen wieder in Kraft (wie vor der Brückensperre). Die jeweiligen Öffnungszeiten sind den Publikationen im Internet zu entnehmen (https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Behoerden/show_mast.asp?Typ=SM&DisTyp=ZA und www.ezv.admin.ch).

   Gleichzeitig mit der  Erneuerung der Fahrbahn und diverser Instandsetzungsmaßnahmen an der Rheinbrücke wurde der Kreuzungsbereich L204/L203 beim Zollamt Lustenau umgebaut, wodurch die Leistungsfähigkeit der Kreuzung deutlich angehoben werden soll. Auch auf der Schweizer Seite in Au wurde die Sperre der Rheinbrücke intensiv genutzt. Auf dem Zollamtsplatz wurde die Fahrbahn erneuert sowie die Büros im Zollgebäude umgebaut. 

   Das Land Vorarlberg, der Kanton St. Gallen und die beiden Zollverwaltungen bedanken sich bei den Verkehrsteilnehmern für ihr entgegengebrachtes Verständnis.

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