Presseaussendung · 24.06.2016 Fahrbahnerneuerung auf der Rheinbrücke in Lustenau Sperre ab Montag, 11. Juli, für die Dauer von sieben Wochen

Veröffentlichung
Freitag, 24.06.2016, 08:42 Uhr
Themen
Verkehr/L 204/Brückensanierung/Lustenau
Redaktion
Thomas Mair

Lustenau (VLK) – Der Asphalt-Fahrbahnbelag auf der Rheinbrücke Lustenau-Au befindet sich in einem äußerst schlechten Zustand und muss gegen eine Beton-Fahrbahn ersetzt werden. Die Brücke wird daher ab Montag, 11. Juli bis Ende August 2016 für den gesamten Kfz-Verkehr gesperrt. Mit einer deutlichen Verkehrszunahme auf den Umleitungsstrecken im Rheintal, insbesondere bei den Grenzübergängen in Höchst, Hohenems und Mäder, muss gerechnet werden.

Die Rheinbrücke Lustenau – Au wurde im Jahr 1957 als eine der ersten Spannbetonbrücken in Österreich erbaut. Der Asphalt-Fahrbahnbelag auf der Rheinbrücke befindet sich in einem äußerst schlechten Zustand und soll gegen eine Beton-Fahrbahn ersetzt werden. Die Instandsetzung der Brücke wird vom Land Vorarlberg in enger Abstimmung mit dem Kanton St. Gallen durchgeführt.  Im Rahmen der Brückeninstandsetzung sind zusätzlich Bauarbeiten am Kreuzungsbereich L 204 / L203 beim Zollamt Lustenau und auf dem Zollamtsplatz Au vorgesehen. 

   Der Fußgängerverkehr wird während der Bauarbeiten aufrechterhalten. Die Dauer der Sperre beträgt voraussichtlich sieben Kalenderwochen und endet Ende August 2016. Bei Schlechtwetter kann sich die Fertigstellung verschieben und sich die angeführte Bauzeit verlängern.

Verkehrsabwicklung, Zollabfertigung

  
In den vergangenen Monaten wurde unter Miteinbeziehung  eines Verkehrsplaners sowie von Zollverwaltungen, Behörden, Gemeinden und Wirtschaft eine Verkehrsabwicklung erarbeitet. Infolge der ab 11. Juli geplanten Sperre der Rheinbrücke Lustenau – Au bleibt auch die Zollabfertigung beidseits der Brücke geschlossen.

Der PKW Verkehr wird sich auf die angrenzenden Grenzübergänge verlagern. Als einziger Übergang wird der Grenzübergang Hohenems – Diepoldsau während 24 Stunden besetzt sein. Der Güterverkehr soll bereits ab Samstag, den 9. Juli umgeleitet werden. Die Vertreter der Ostschweizer und  Vorarlberger Transportwirtschaft wurden bereits über die geplante Änderung der Zollabfertigung und Öffnungszeiten informiert.

Verkehrsbegleitende Maßnahmen bei den Umleitungsstrecken

  
Zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf den Umleitungsstrecken werden mehrere begleitende Maßnahmen umgesetzt.  So werden beispielsweise der Zollamtsplatz Mäder vergrößert und zusätzliche LKW-Abstellplätze geschaffen. Unmittelbar beim Zollamt Höchst wurde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein provisorischer Radweg errichtet.  Zur Verbesserung des Verkehrsflusses beim Kreisverkehr L 202 / L 40 in Höchst wird in Richtung Lustenau zusätzlich eine provisorische Bypass–Spur errichtet. An mehreren Ampeln wird mit steuerungstechnischen Maßnahmen bzw einer Änderung der Grünzeitverteilung reagiert. Zur Unterstützung der Zollabfertigung werden bei mehreren Grenzübergängen Einweiser aufgeboten. Auf den Umleitungsstrecken ist eine umfangreiche Hinweisbeschilderung geplant.

   Das Land Vorarlberg und der Kanton St. Gallen bemühen sich, die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten und danken den Verkehrsteilnehmern für Ihr Verständnis. Trotz aller Bemühungen werden Behinderungen unvermeidlich sein, deshalb werden die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer angehalten bei Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

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