Presseaussendung · 17.06.2016 Verbesserungen im Abfallwirtschaftsgesetz und Stopp für Aufweichungen der EU-Naturschutzrichtlinien Landesumwelt- und Naturschutzreferentenkonferenz stärkt Vorarlberger Beschlussempfehlungen

Veröffentlichung
Freitag, 17.06.2016, 12:22 Uhr
Themen
Umwelt/Naturschutz/Rauch
Redaktion
Thomas Mair

Wien (VLK) – Bei der heutigen (Freitag, 17. Juni) Landesumwelt- und Naturschutzreferentinnen und -referentenkonferenz in Wien folgten die Regierungsmitglieder der Länder einhellig den Beschlussempfehlungen aus Vorarlberg. "Der Umweltskandal rund um die Firma Häusle machte deutlich, dass das Abfallwirtschaftsgesetz deutliche Schwächen aufweist. Vor allem die Kontroll- und Sanktionierungsmöglichkeiten müssen gestärkt werden. Dem folgten auch die Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern", berichtet Umwelt- und Klimaschutzlandesrat Johannes Rauch.

Der zweite Beschluss aus Vorarlberg betrifft die EU-Naturschutzrichtlinien. "Die Europäische Union verfügt über einige der stärksten Naturschutzvorschriften der Welt. Diese dürfen auf keinen Fall aufgeweicht werden",  betont Rauch.

   "Ich freue mich, dass die Landesumwelt- und Naturschutzreferentinnen und –referenten einstimmig unseren Beschlussvorschlägen gefolgt sind. Mit dem Abfallwirtschaftsgesetz und den EU-Naturschutzrichtlinien  haben wir zwei wichtige Themen angesprochen, die uns in Vorarlberg sehr direkt betreffen", fasst Rauch zusammen.

Kontrollsystem des Abfallwirtschaftsgesetzes verbessern

  
Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht derzeit keine Möglichkeit vor, einer juristischen Person die Zuverlässigkeit zu entziehen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen sich durch Tausch des/der Geschäftsführers/führerin vor einer Entziehung der Lizenz schützen kann. "Das ist ein deutlicher Schwachpunkt," führt Rauch aus. Ein weiteres Manko verortet der Landesrat für Abfallwirtschaft im Kontrollsystem.  "Es kann nicht sein, dass die Behörde haftet, aber der Betreiber sich selbst prüft. Die Instrumente, Wirksamkeit und die Vollzugspraxis im Kontroll- und Sanktionsregime des Gesetzes gehören evaluiert und Verbesserungen erarbeitet."

Keine Überarbeitung der EU-Naturschutzrichtlinien

  
Die Europäische Union verfügt über einige der stärksten Naturschutzvorschriften der Welt, unterstützt vom umfangreichen "Natura 2000"-Zusammenschluss verschiedener Naturschutzgebiete. Die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie laufen nun Gefahr, im Rahmen einer Überarbeitung durch die EU-Kommission gelockert zu werden, obwohl eine Studie die Richtlinien für praxisbewährt und gut etabliert befindet. "Es besteht also absolut keine Notwendigkeit die Regelungen im Naturschutzbereich zu ändern. Die Europäische Kommission sollte lieber die Umsetzung der bestehenden Naturschutzrichtlinien durch die Mitgliedstaaten mit verbesserten Maßnahmen und finanzielle Mittel unterstützen," fordert Rauch. Das sahen auch seine Kolleginnen und Kollegen in der  Landesumwelt- und Naturschutzreferentinnen- und -referentenkonferenz so.

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