Presseaussendung · 24.05.2016 Sozialpolitik geht uns alle an Strategie Sozialfonds 2020 des Landes Vorarlberg vorgestellt

Veröffentlichung
Dienstag, 24.05.2016, 12:50 Uhr
Themen
Soziales/Sozialfonds/Wallner/Wiesflecker
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – In einem gemeinsamen einjährigen Prozess haben das Land Vorarlberg, die Gemeinden und die Sozialeinrichtungen den Auftrag aus dem Arbeitsprogramm der Regierung umgesetzt, eine verbindliche Sozialplanung für die Agenden im Rahmen des Sozialfonds zu erarbeiten. "Land, Gemeinden und Sozialeinrichtungen tragen gemeinsam Verantwortung für die Gestaltung einer Sozialpolitik, die den sich wandelnden Herausforderungen gerecht wird", unterstrichen Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker im heutigen (Dienstag, 24. Mai) Pressefoyer.

Durch die Einrichtung des Vorarlberger Sozialfonds im Jahr 1998 wurde die Basis gelegt, um sowohl das Land als auch die Gemeinden an den wichtigen Entscheidungen im Sozialbereich zu beteiligen und zugleich eine Finanzierung der vielfältigen sozialen Dienstleistungen aus einer Hand zu ermöglichen. Die Herausforderungen der Zeit – demografische Entwicklung, veränderte familiäre Strukturen, neue Gruppen der Zuwanderung, Bildung als Chance für alle – haben den Finanzierungsaufwand aus dem Vorarlberger Sozialfonds in den letzten Jahren stetig steigen lassen. "Wir stehen gerade im Sozialbereich vor großen Veränderungen. Wesentliches Ziel ist es, mit den vorhandenen Ressourcen das fachliche Niveau zu halten. Das erfordert klare strategische Festlegung, um inhaltliche soziale Herausforderungen und finanzielle Möglichkeiten zu vereinbaren", sagte der Landeshauptmann.

Sozialfonds-Strategie 2020 

   "Da die gesellschaftlichen Herausforderungen nur gemeinsam zu bewältigen sind, braucht es ein fachübergreifendes sozialpolitisches Grundverständnis bei der Planung, Konzipierung und Umsetzung von Leistungen aus dem Sozialfonds", betonte Landesrätin Wiesflecker: "In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die vorgelagerten Systeme wie etwa Bildung, Gesundheit und Wohnen mit einbezogen werden müssen." Handlungsleitend ist die Orientierung an vier fachübergreifenden Prinzipien, die die allgemeine Haltung, mit der alle drei Systempartner die Leistungen im Sozialfonds planen, konzipieren und umsetzen vorgeben:

- Hilfe zur Selbsthilfe zielt darauf ab, bei alten, kranken, pflegebedürftigen, armen bzw. benachteiligten Menschen den Grad an Selbstbestimmung zu erhöhen, damit diese ihre Lebenssituation eigenständig und nachhaltig verbessern können.
- So viel wie möglich ambulant, so viel wie nötig stationär
- Sozialraumorientierung 
und
- Regelsystem vor Spezialangebot: Erst wenn über das Regelsystem keine adäquate Versorgung mehr möglich ist, soll auf ein Spezialangebot zurückgegriffen werden.

Themenfelder – Ziele und Maßnahmen

   In den für den Sozialfonds relevanten Themenfeldern – Mindestsicherung, Grundversorgung, Pflege, Integrationshilfe, Sozialpsychiatrie und Sucht sowie Kinder- und Jugendhilfe – werden in der Strategie die jeweiligen Herausforderungen, strategischen Ziele, prioritären Themen sowie die konkreten Maßnahmen und Projekte dargestellt. Oberstes Ziel bei der Mindestsicherung/Grundversorgung ist beispielsweise die Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Pflege orientiert sich an dem Grundsatz "so viel wie möglich ambulant, so viel wie nötig stationär". Die ambitionierte Quote 80:20 – das heißt 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden daheim betreut, nur 20 Prozent in stationären Einrichtungen – gelte es zu halten, so Wiesflecker. Bis 2020 soll das Case- und Care-Management flächendeckend in 19 Regionen eingeführt werden.

Drei Ebenen: Land und Gemeinden – Strategieausschuss – Kuratorium

   Dem Land kommt die zentrale Steuerung zu. Dabei geht es vor allem darum, dass Rechtsansprüche und Finanzierung  gesichert sind. Die Aufgabe der Daseinsvorsorge haben die Kommunen mit Unterstützung des Landes zu übernehmen. Es ist daher sehr wichtig, dass eine strategisch abgestimmte Sozialplanung erfolgt um bedarfsgerecht und wirtschaftlich im Dienste für die Bürgerinnen und Bürger arbeiten zu können. "Dabei ist eine hohe Verbindlichkeit bei Vereinbarungen und gemeinsam erzielten Ergebnissen unumgänglich und stärkt die Rolle des Sozialfonds und die der einzelnen Partner", ergänzte Gemeindeverbandspräsident Harald Köhlmeier.

   Der Strategieausschuss (zweite Ebene) wird als beratendes Gremium aufgewertet. "Die Einbindung der Sozialeinrichtungen in den Strategieausschuss ist ein Arbeiten auf Augenhöhe. Fachliche Prioritäten bekommen den entsprechenden Platz, eine gemeinsame Informationsbasis wird geschaffen und so können substanzielle Diskussionen geführt werden und fachlich gut aufbereitet dem Entscheidungsgremium des Kuratoriums vorgelegt werden", betonte AGV-Obmann Christoph Hackspiel. Zentrales Entscheidungsgremium (dritte Ebene) bleibt das Kuratorium des Sozialfonds.

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