Presseaussendung · 13.05.2016 Rüdisser übt scharfe Kritik an Verordnung zum Saisonierskontingent Landesstatthalter: "Tourismus wird ausgebremst" – Land fordert von Sozialminister Stöger rasche Korrektur

Veröffentlichung
Freitag, 13.05.2016, 16:44 Uhr
Themen
Tourismus/Saisonierskontingent/Rüdisser
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Für Kopfschütteln sorgt in Vorarlberg die neue Verordnung des Sozialministeriums zum Saisonierskontingent im Tourismus. Aufgrund geänderter Voraussetzungen fehlen Vorarlberger Tourismusbetrieben dringend benötigte Saisonarbeitskräfte. "Der heimische Tourismus wird klar ausgebremst", ärgert sich Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser. In einem Schreiben an Bundesminister Alois Stöger drängt Rüdisser zu unverzüglichem Handeln und rascher Korrektur der neuen Verordnung. "Die praxisfremde Regelung muss schnellstmöglich durch eine vertretbare Lösung ersetzt werden", so der Landesstatthalter.

Der Unmut in der Vorarlberger Tourismuswirtschaft sei aus verständlichen Gründen groß, berichtet Rüdisser von mehreren Betrieben, die die aus der Verordnung resultierenden Probleme aufgezeigt haben. "Beschäftigungsbewilligungen können nicht erteilt werden. Dies bedeutet, dass teilweise langjährig bewährte Saisonarbeitskräfte nicht mehr eingestellt werden können", verdeutlicht der Landesstatthalter. Nach der geltenden Verordnung kann etwa ein Mitarbeiter, der die vergangenen fünf Wintersaisonen hintereinander in einem Betrieb angestellt war, heuer im Sommer keine Beschäftigungsbewilligung erhalten. Auch der Fall einer seit 15 Saisonen beschäftigten Mitarbeiterin zeigt deutlich, dass hier jegliches Feingefühl fehlt. Die Mitarbeiterin pflegte ihre kranke Mutter in der Sommersaison 2014 und ist somit nach der neuen Verordnung nicht mehr genehmigungsfähig. "Das ist völlig inakzeptabel und stellt auch eine soziale Härte dar", stellt Rüdisser klar.

"Unverzügliche Korrektur"

  
Für die nicht nachvollziehbaren Regelungen ist eine Anfang Mai erlassene Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verantwortlich. Im Rahmen der vorgesehenen Kontingente dürfen Beschäftigungsbewilligungen nur noch für jene Saisoniers erteilt werden, die bereits in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen eines Kontingents für den Sommertourismus beschäftigt waren. "Das bedeutet in der Praxis nichts anderes als eine nicht unbeträchtliche Kürzung des Saisonkontingents durch die Hintertür", so Rüdisser. Im Interesse der Sicherung einer hohen Angebotsqualität im Tourismus besteht daher der dringende Bedarf nach einer entsprechenden Korrektur der Verordnung.

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