Presseaussendung · 27.04.2016 Wahlkarten für Bundespräsidenten-Stichwahl beantragen Information der Landeswahlbehörde zum zweiten Wahlgang am 22. Mai

Veröffentlichung
Mittwoch, 27.04.2016, 16:04 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Bundespräsident
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Beantragung von Wahlkarten für den zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl beim zuständigen Gemeindeamt ist schriftlich bis Mittwoch, 18. Mai 2016, und mündlich bis Freitag, 20. Mai 2016, möglich. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Sofern die beantragende Person nicht amtsbekannt ist, ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen.

Die Landeswahlbehörde informiert darüber, dass Wahlkarten für den zweiten Wahlgang, die vor dem 3. Mai 2016 bei der Bezirkswahlbehörde einlangen oder offenkundig vor diesem Tag zur Stimmabgabe verwendet wurden, einen Nichtigkeitsgrund aufweisen. Diese Wahlkarten werden nicht in die Auswertung miteinbezogen.

   Bis gestern (Dienstag, 26. April 2016) haben die Gemeinden in Vorarlberg bereits insgesamt 10.289 Wahlkarten für die Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten ausgestellt. Davon wurden 2.601 an wahlberechtigte Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher versandt.

   Zum ersten Wahlgang: Das von der Landeswahlbehörde verlautbarte endgültige amtliche Ergebnis des Landeswahlkreises 8 – Vorarlberg hat keine Veränderungen gegenüber dem nach Auszählung der Wahlkarten festgestellten vorläufigen Ergebnis gebracht (siehe pdf-Anhang).

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