Presseaussendung · 04.04.2016 Häusle: Weiterführung des Betriebs möglich Gasaufbereitung muss gestoppt werden
- Veröffentlichung
- Montag, 04.04.2016, 15:00 Uhr
- Themen
- Umwelt/Abfallwirtschaft/Häusle/Rauch
- Redaktion
- Thomas Mair
Bregenz/Lustenau (VLK) – Der für Abfallwirtschaft zuständige Landesrat Johannes Rauch gab am Montag (4. April) bekannt, dass die Firma Häusle fristgerecht die Auflagen, ein Konzept zur systematischen Untersuchung des Areals sowie ein Sanierungskonzept für die Bioabfallvergärungsanlage, vorgelegt hat.
Das Areal Königswiese wird nun im Hinblick auf weitere mögliche illegale Ablagerungen überprüft. "Das bedeutet, dass auf dem Gelände mit Hilfe eines Rastersystems ca. 500 Proben gezogen werden. Eine Umsetzungsfrist wird in den nächsten Tagen vom Land festgelegt."
Bezüglich der Bioabfallvergärungsanlage wurde am Montag jedoch klar, dass die Anlage teilweise stillgelegt werden muss (nach § 62 AWG 2002). "Die Gasaufbereitung kann vor allem aufgrund des Geruchs nicht hinreichend beurteilt werden und ist daher nicht genehmigungsfähig. Die Bioabfallvergärungsanlage an sich kann jedoch weiterbetrieben werden."
Berufsrechtliche Lizenz
Eine Prüfung der abfallwirtschaftlichen Sammler- und Behandlererlaubnis nach den Paragrafen 24a und 25a AWG 2002 ("berufsrechtliche Lizenz") ergab, dass der derzeitige abfallrechtliche Geschäftsführer unbescholten sei. Damit ist laut VwGH kein Entzug der Lizenz möglich, da sich die Lizenz nicht auf das Unternehmen, sondern auf die organwaltende Person bezieht. Sollten die Ermittlungen jedoch illegale Handlungen ergeben, könnte das Strafrecht für das Unternehmen schlagend werden.