Presseaussendung · 30.03.2016 Land reagiert auf neue Dimension illegaler Mülldeponien bei Häusle LR Rauch: "Härtest mögliche Maßnahmen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz werden geprüft"

Veröffentlichung
Mittwoch, 30.03.2016, 12:38 Uhr
Themen
Umwelt/Abfallwirtschaft/Häusle/Rauch
Redaktion
Thomas Mair


Bregenz (VLK) – "Mein Vertrauen in die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens bei der Aufarbeitung des Müllskandals ist nicht mehr gegeben. Ich kann und will mich nicht mehr darauf verlassen, was von Seiten der Geschäftsführung kommuniziert wird. Die Vorgänge haben ein Ausmaß erreicht, das uns dazu zwingt, die härtest möglichen Maßnahmen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz zu ergreifen," informiert der für Abfallwirtschaft zuständige Landesrat Johannes Rauch.

Die Maßnahmen im Detail:  

- Vorschreibung der systematischen Untersuchung des Geländes des AWIZ Königswiesen (Häusle Firmenareal): Dies wurde mündlich und schriftlich am 29. März 2016 angeordnet. Es wurde die unverzügliche Vorlage eines Konzeptes gefordert, auf dessen Basis die systematische Erkundung des gesamten Firmengeländes nach weiteren möglichen illegalen Ablagerungen erfolgt. Die Vorlage dieses Konzeptes hat bis kommenden Montag zu erfolgen, Umsetzung dann innert eines Monats. Diese Anordnung der systematischen Untersuchung des AWIZ Königswiesen bedeutet, dass das gesamte Firmenareal wie eine "Altlastdeponie" behandelt wird.

- Vorschreibung des Ausbaues des illegal deponierten Materials: Dies ist seitens der Behörde bereits erfolgt; die Beweissicherung obliegt dem Zoll.

- Bioabfallvergärungsanlage: Hier läuft am kommenden Montag (4. April) die Frist für die Vorlage eines umfassenden Sanierungskonzeptes der Anlage ab. Das betrifft die Koppelung der Nass- mit der Trockenvergärung und die Gasaufbereitung. Dann wird entschieden, ob die Anlage gänzlich oder teilweise stillgelegt werden muss bzw. ob die geplanten und umgehend zu setzenden Maßnahmen rechtlich und technisch tauglich sind. 

- Abfallwirtschaftsrechtliche Sammler- und Behandlererlaubnis nach den Paragrafen 24a und 25a AWG 2002 ("berufsrechtliche Lizenz"): Dieses Verfahren wurde am Mittwoch, 30. März 2016 formal eingeleitet; geprüft wird insbesondere die Verlässlichkeit des Unternehmens. Es könnte daraus der Entzug der berufsrechtlichen Qualifikation resultieren.

Weitere Vorgehensweise

  
 "Selbstverständlich sind die entsprechenden Strafverfahren eingeleitet worden bzw. werden diese laufend ergänzt. Ich habe bereits am ersten Tag, an dem ich von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt worden bin (am 17. März 2016), eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft angeordnet.", betont Landesrat Rauch. Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn wurde seitens des Landeskriminalamtes darüber verständigt, dass die gerichtliche Untersuchung aus rechtlicher Sicht vorgeht und daher mit der Verfolgung durch die BH zuzuwarten sei.

   LR Rauch: "Werden die genannten Auflagen und Vorgaben bis kommenden Montag, 4. April 2016 nicht erfüllt, wird von Seiten der Aufsichtsbehörde über weitere Maßnahmen zu entscheiden sein. Das Abfallwirtschaftsgesetz ist, aus gutem Grund, in den letzten Jahren deutlich verschärft worden – genau deshalb, um vorsätzliche Umweltsünder, illegale Deponien und damit eine Gefährdung der Umwelt (Luft, Wasser, Grund und Boden) möglichst auszuschließen."

   Bis zum Kontrollausschuss des Landtages wird darüber hinaus eine lückenlose Dokumentation des Kontrollregimes bei Häusle erstellt.

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