Presseaussendung · 17.02.2016 LR Wiesflecker: Integration erfordert Offenheit, Vertrauen und Neugierde Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen war Thema im Kinder- und Jugendhilferat

Veröffentlichung
Mittwoch, 17.02.2016, 08:37 Uhr
Themen
Soziales/Integration/Jugend/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Der Kinder- und Jugendhilferat des Landes Vorarlberg hat sich in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr mit dem aktuellen Thema der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen befasst. Mit dem Sozialpädagogen Lorenz Kerer war ein ausgewiesener Fachmann zu Gast, der viele Jahre in diesem Bereich aktiv tätig war und seine Erfahrungen in einem Impulsreferat schilderte. Landesrätin Katharina Wiesflecker sah in ihrem Resumee der Veranstaltung den Vorarlberger Weg in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe insgesamt bestätigt.

"Minderjährige Flüchtlinge sind im Vorarlberger Kinder- und Jugendhilfegesetz österreichischen Kindern gleichgestellt, deshalb ist auch in diesem Bereich das Gesetz zu vollziehen", betonte Wiesflecker, "Aber Maßnahmen für eine erfolgreiche Integration sollen nicht auf den Aspekt der Zuständigkeit beschränkt sein. Hier braucht es die Bereitschaft, über das Gewohnheitsmäßige hinauszugehen. Gefragt sind Offenheit, Vertrauen und Neugierde."

   Das wurde auch in der Diskussion im Kinder- und Jugendhilfebeirat deutlich. In den Empfehlungen der Fachleute wurde betont, dass gerade unbegleitete Minderjährige flexible und differenzierte Integrationsangebote brauchen, weil die jungen Menschen unterschiedliche Fähigkeiten mitbringen und unterschiedliche Integrationsfortschritte machen. Deshalb müssen bereits im Unterbringungssystem Ergänzungsgebote zu den bestehenden 30-er Wohneinheiten, etwa in Form von ambulanten Wohnbetreuungen, angedacht werden.

   Als wichtig erachten es die Fachleute zudem, die Mitarbeitenden in der für minderjährige Flüchtlinge zuständigen Kompetenz-Bezirkshauptmannschaft Feldkirch weiter zu stärken, damit sie ihre Clearing-Aufgaben – Welche sind die individuellen Stärken eines Flüchtlings und wo ist besondere Förderung nötig? – noch besser wahrnehmen können.

   Empfohlen wurde weiters, die Begleitung jugendlicher Flüchtlinge über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus zu überdenken. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet in begründbaren Einzelfällen eine solche Möglichkeit bis zum Alter von 21 Jahren. Und generell müsse man sich bewusst sein, dass alle asylberechtigten Kinder und Jugendlichen besondere Betreuung brauchen, also auch jene, die in Begleitung ihrer Eltern gekommen sind.

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