Presseaussendung · 03.01.2016 Land startet mit ambitioniertem Gesetzgebungsprogramm in die erste Jahreshälfte Novelle des Spitalbeitragsgesetzes, des Kindergartengesetzes, der Anerkennung von Berufsqualifikationen und des Kanalisationsgesetzes bilden die Schwerpunkte

Veröffentlichung
Sonntag, 03.01.2016, 09:00 Uhr
Themen
Politik/Gesetzgebung/Wallner/Mennel
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Ein vereinfachtes Spitalbeitragsfinanzierungsmodell, das den Verwaltungsaufwand stark reduziert, eine Novelle des Kindergartengesetzes, die einen verbesserten Einsatz von Kindergartenassistentinnen und -assistenten ermöglicht, ein Gesetz, mit dem Berufsqualifikationen leichter anerkannt werden können und eine Überarbeitung des Kanalisationsgesetzes: Für das erste Halbjahr 2016 kündigen Landeshauptmann Markus Wallner und Legistik-Landesrätin Bernadette Mennel ein umfangreiches Gesetzgebungsprogramm an.

Wie im Arbeitsprogramm der Landesregierung vereinbart, soll im kommenden Jahr die Spitalbeitragsfinanzierung vereinfacht werden. Derzeit werden die Beiträge von Land und Gemeinden in einem verwaltungsaufwändigen Verfahren berechnet und danach eingehoben. An die Stelle der bisherigen patientenabhängigen Einzelfallabrechnung nach Verpflegstagen tritt ein völlig neues Modell, das sich mehr und mehr hin zu einer verstärkten Verumlagung auf die Gemeinden nach der Bevölkerungszahl entwickeln wird. Im Rahmen des neuen Modells erhalten die Gemeinden gesetzlich abgesicherte Beiträge. "Vorgesehen ist auch, die bisher vertraglich vereinbarten Selbstbehalte von Standortgemeinden mit Landeskrankenhäusern im Ausmaß von jährlich rund 2,1 Millionen Euro zu erlassen, um auch damit neue finanzielle Spielräume zu eröffnen", erläutert Landeshauptmann Markus Wallner.

   Die geplante Novelle des Kindergartengesetzes zielt auf eine deutliche Flexibilisierung bei der Kindergarten-Assistenz ab. Den Kindergartenhelferinnen und -helfern soll mehr Verantwortung übertragen werden können, insbesondere bei der Betreuung von Kindern in den sogenannten "Randzeiten". Die hohe Betreuungsqualität bleibt deshalb gewährleistet, weil in den letzten Jahren der Ausbildung von Kindergartenassistentinnen und -assistenten verstärkt Beachtung geschenkt worden ist. Mit der Novelle soll zudem der Informationsfluss bei einem Wechsel des Kindes in einen anderen Kindergarten oder in die Schule verbessert werden. Ziel ist außerdem der Abbau von bürokratischen Hindernissen wie etwa Zutrittsbewilligungen. Ebenso soll das Kindergartenentgelt sozial gestaffelt werden.

   Mit einer Gesetzesnovelle, die sich über verschiedene Landeszuständigkeiten erstreckt (Schilehrer und Bergführer, aber auch Kindergärtnerinnen, Sozialbetreuungsberufe oder landwirtschaftliche Berufe), soll es leichter werden, fachliche Qualifikationen, die im EU-Ausland erworben wurden, für den Berufszugang in Vorarlberg anzuerkennen, berichtet Legistik-Landesrätin Mennel. So wird – entsprechend der umzusetzenden EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen – etwa auch die Möglichkeit eines partiellen Berufszugangs geschaffen. Im Schischulrecht wird speziell der Berufszugang für Diplomsnowboardlehrer und Snowboardführer erleichtert, im Bergführerrecht werden die fachlichen Voraussetzungen für das Führen, Begleiten und Unterrichten im Sportklettern – einer Tätigkeit, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut – konkretisiert.

   Im Kanalisationsrecht, in dem sich auch Regeln über die Kanalisationsgebühr befinden, sollen einige Anpassungen aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren vorgenommen werden. So sollen die Außenwände bei der Berechnung der Gebühr kein relevanter Faktor mehr sein, weil energietechnisch erwünschte dickere Außenwände sich nicht nachteilig bei der Gebühr auswirken sollen. Da der Bereitstellungsaufwand für die Kanalisationsanlage hoch ist, ist weiters angedacht, von der rein mengenabhängigen Berechnung der Kanalbenützungsgebühr abzugehen und stattdessen in gewissem Umfang die Vorschreibung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr zu ermöglichen. Auch die Regelung über den Schmutzbeiwert (d.h. über höhere Gebühren bei Einleitung besonders verschmutzter Abwässer) soll überarbeitet werden.

Weitere Gesetzgebungsvorhaben

   Weitere Gesetzgebungsvorhaben im neuen Jahr sind unter anderem eine Novelle des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung zum Schutz vor invasiven gebietsfremden Pflanzen- und Tierarten sowie zum verstärkten Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen. Betreffend Informationsfreiheit sind, abhängig vom Fortgang der Bestrebungen auf Bundesebene – eine entsprechende Regierungsvorlage ist derzeit im Nationalrat in Behandlung – auch auf Landesebene Änderungen geplant, mit denen an die Stelle des Grundsatzes der Amtsverschwiegenheit jener der Informationsfreiheit treten soll.

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