Presseaussendung · 14.12.2015 Stichwahlen in Bludenz und Hohenems: Wahlkarten jetzt beantragen Frist für schriftliche Beantragung endet am 16. Dezember

Veröffentlichung
Montag, 14.12.2015, 08:45 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Stichwahlen
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Wer an den Stichwahlen in Bludenz und Hohenems per Wahlkarte teilnehmen will, kann eine solche schriftlich noch bis Mittwoch, 16. Dezember 2015, beantragen. Die mündliche Beantragung direkt beim Gemeindeamt ist bis Freitag, 18. Dezember 2015, 12.00 Uhr, möglich.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, oder die infolge Krankheit oder aus ähnlichen Gründen gehunfähig sind und die Möglichkeit der Stimmabgabe vor der Wahlkommission für Gehunfähige in Anspruch nehmen wollen.

   Mit einer Wahlkarte ist neben der Briefwahl die Stimmabgabe in jedem Wahllokal innerhalb der Gemeinde möglich. Die Ausstellung einer Wahlkarte kann beim zuständigen Gemeindeamt schriftlich, z.B. über www.wahlkartenantrag.at, noch bis Mittwoch, 16. Dezember, beantragt werden, mündlich bis Freitag, 18. Dezember, 12.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein schriftlicher Antrag noch möglich, wenn er eine Bevollmächtigung enthält und die Wahlkarte im Gemeindeamt an die bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden kann. Sofern die beantragende bzw. bevollmächtigte Person nicht amtsbekannt ist, ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen.

   Gemeinsam mit der Wahlkarte werden der amtliche Stimmzettel, ein Wahlkuvert sowie ein Informationsblatt ausgefolgt oder zugesandt.

   Nach erfolgter Stimmabgabe durch die Wählerin bzw. den Wähler ist die verschlossene Wahlkarte so rechtzeitig an das Gemeindeamt zu übermitteln, dass die Wahlkarte dort spätestens am Wahltag bis zum Schließen des letzten Wahllokals einlangt. Neben der postalischen Übermittlung (auch im Wege sonstiger Zustelldienste) ist die Abgabe im Gemeindeamt (persönlich oder durch Bote) sowie der Einwurf in den Briefkasten des Gemeindeamtes möglich.

   Die rechtzeitig an das Gemeindeamt übermittelten Wahlkarten werden am Wahltag durch die Wahlbehörden der Gemeinde ausgewertet und fließen direkt in das Gemeindeergebnis ein.

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