Presseaussendung · 03.12.2015 Landwirtschaftskammergesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 18. Dezember 2015 möglich

Veröffentlichung
Donnerstag, 03.12.2015, 09:31 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Johanna Lindner

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Freitag, 18. Dezember 2015, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann unter www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge bekannt zu geben.

Durch die Novelle werden Benachteiligungen gegenüber Saisonpersonal bei Wahlen der Landwirtschaftskammer behoben. Derzeit sind Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter lediglich dann wahlberechtigt bzw. wählbar, wenn sie die letzten zwei Jahre in Vorarlberg beschäftigt waren.

 

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