Presseaussendung · 15.07.2015 Badeverbot in der Leiblach aufgehoben Untersuchungen des Umweltinstituts: Hygiene-Messwerte wieder in Ordnung

Veröffentlichung
Mittwoch, 15.07.2015, 11:11 Uhr
Themen
Gesundheit/Badegewässer/Hygiene/Umweltinstitut
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat das nach einem Störfall in der bayerischen Kläranlage Hergatz erlassene Badeverbot in der Leiblach wieder aufgehoben. Nach Information des Wasserwirtschaftsamtes Kempten werden mittlerweile die wasserrechtlich geforderten Grenzwerte wieder eingehalten. Auch die jüngsten Befunde des Umweltinstituts Vorarlberg bestätigen, dass sich der biologische Reinigungsprozess weitgehend stabilisiert hat. Die in den letzten Tagen durchgeführten verdichteten Untersuchungen durch das Umweltinstitut werden nicht mehr fortgesetzt.

Nach dem Störfall in der Kläranlage Ende Juni 2015 waren auf deutscher Seite über mehrere Tage nur unzureichend gereinigte Abwässer in die Leiblach gelangt. Vom Umweltinstitut Vorarlberg wurden laufend Wasserproben aus der Leiblach und bei den im Mündungsbereich angrenzenden Badestellen am Vorarlberg Bodenseeufer entnommen, analysiert und dokumentiert. In der Leiblach zeigten die Ergebnisse anfänglich stark erhöhte Stickstoff- und Phosphorgehalte. Ein Fischsterben wurde auf Vorarlberger Seite nicht beobachtet. Bei den Hygieneparametern wurde einmal eine massive Keimbelastung festgestellt, bei der eine Badeeignung nicht gegeben ist.

In Leiblach-Nähe befinden sich am Seeufer die Liegewiese Hörbranz, das Schwarzbad Lochau und das Strandbad Lochau. Diese sind offizielle Badestellen, die während der Sommermonate routinemäßig vom Umweltinstitut überprüft werden. Hier zeigten die hygienischen Befunde zu keinem Termin eine Grenzwertüberschreitung, sodass es in dieser Zeit nie eine Beeinträchtigung der Badequalität gab.

   Die Leiblach selbst ist kein offizielles Badegewässer, wird aber gerne als solches genutzt. Festzuhalten ist, dass auch eine voll funktionstüchtige kommunale Kläranlage nicht der Entfernung von Keimen dient. Unterhalb von Kläranlageneinleitungen können daher erhöhte Keimbelastungen nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere nach Regen kommt es zu Ausschwemmungen aus der Fläche, auch können Regenentlastungen aus der Kanalisation und Abwasserreinigungsanlagen anspringen. Solche Ereignisse können zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Badequalität führen.

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