Presseaussendung · 10.06.2015 Land überweist 74 Gemeinden bis Ende Juni rund sieben Millionen Euro Landeshauptmann Wallner: "Im Fokus steht eine gleichwertig hohe Lebensqualität in allen Regionen"

Veröffentlichung
Mittwoch, 10.06.2015, 08:35 Uhr
Themen
Finanzen/Gemeindeförderungen/Wallner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Von der Landesregierung ist kürzlich die Freigabe der ersten Rate von "schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen" beschlossen worden. Basierend darauf werden noch im Juni mehr als sieben Millionen Euro an insgesamt 74 Vorarlberger Gemeinden ausbezahlt, um rund 300.000 Euro mehr als im vergangenen Jahr. "Mit den Beiträgen wollen wir die Gemeinden finanziell stärken und ihnen bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Aufgaben tatkräftig zur Seite stehen", verdeutlicht Landeshauptmann Markus Wallner.

Eine gleichwertig hohe Lebensqualität in allen Landesteilen zu gewährleisten, ist ein vorrangiges Anliegen des Landes. In diese Richtung zielt auch die Unterstützung im Rahmen der schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen, erläutert LH Wallner: "Wenn in die kommunale Infrastruktur investiert wird, stärkt das den Lebensraum und erhöht die Bindung der Menschen zur Region". Damit in den Gemeinden die Aufgaben und Verpflichtungen bestmöglich erfüllt werden können, ist Handlungsspielraum gefragt, den wir unter anderem mit dieser Unterstützung absichern und erhalten wollen, so Wallner weiter. Insofern wirke diese Hilfestellung des Landes für kleinere Kommunen auch in hohem Maße entlastend.

   Mit den schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen werden die Unterschiede, die zwischen der tatsächlichen Finanzkraft und dem rechnerischen Finanzbedarf einer Gemeinde bestehen, vom Land zum Großteil abgegolten. Das Augenmerk liegt vor allem auf den kleineren Gemeinden im ländlichen Raum, die mit ungleich stärkeren Belastungen konfrontiert sind und denen es daher in der Regel schwerer fällt, die in unterschiedlichsten Bereichen anfallenden Kosten zu stemmen.

   Die Beträge, die als schlüsselmäßige Bedarfszuweisungen der ersten Rate im Jahr 2015 an die 74 Gemeinden ausgezahlt werden, reichen von 12.000 Euro bis hin zu 305.000 Euro. Bei schlüsselmäßigen und besonderen Bedarfszuweisungen – letztere werden jeweils für einzelne Investitionsvorhaben bewilligt – handelt es sich um Mittel, die im Zuge des Finanzausgleichs für die Gemeinden bereitgestellt werden.

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