Presseaussendung · 30.04.2015 Landesgesundheitsreferentenkonferenz: Einigkeit in wesentlichen Punkten LR Bernhard: Reform der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung, Gehaltsentwicklungen, Hausapotheken und Studienplätze

Veröffentlichung
Donnerstag, 30.04.2015, 13:56 Uhr
Themen
Gesundheit/Konferenz/Bernhard
Redaktion
Thomas Mair

Baden (VLK) – Die Länder waren sich bei der Landesgesundheitsreferentenkonferenz am Mittwoch, 29. April in Baden in wesentlichen Punkten einig, berichtet Landesrat Christian Bernhard. Zu den wichtigsten zählen die Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Gehaltsentwicklungen im Gesundheitsbereich und der Erhalt der Hausapotheken "um die Versorgung der Bevölkerung gerade im ländlichen Raum sicherzustellen". Der Gesundheitslandesrat fordert auch die Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze.

Bei der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz begrüßen die Gesundheitsreferenten der Länder grundsätzlich die legistischen Vorarbeiten des Bundesministeriums für Gesundheit, "die Dreifstufigkeit ist und bleibt wesentlicher Bestandteil einer Reform der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung", stellt Landesrat Bernhard fest. Urgiert werden aber Adaptierungen in einigen Punkten: Der niederschwellige Zugang soll weiter erhalten bleiben, "das Weiterbestehen der zweisemestrigen Ausbildung in Form des Pflegeassistenten mit eigenem Aufgabenbereich als Primärausbildungsschiene ist daher notwendig", betont Bernhard. Die Ausbildungsdauer für die Pflegeassistenz sollte mit mindestens 1.600 Stunden angesetzt werden. Die Novelle soll Anfang 2016 in Kraft treten.

   Weiters sind die Länder-Gesundheitsreferenten übereingekommen, sich über Gehaltsentwicklungen und –strukturen im Gesundheits- und Pflegebereich gegenseitig zu informieren. Zu Fragen der Ärztegehälter, der Nebenbeschäftigungen und der Rufbereitschaft wird eine Länderarbeitsgruppe eingerichtet. Diese soll auch ein Monitoring von Gehaltsentwicklungen im ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Bereich durchführen – Bernhard: "Ein gegenseitiges unreflektiertes Vergleichen wie bisher ist nicht zielführend".

Klinisch-praktisches Jahr

  
Durch die Einführung des Klinisch Praktischen Jahrs im Medizinstudium (KPJ), sind wesentliche Ausbildungsanstrengungen, strukturell und finanziell, von den Medizinuniversitäten an die Länder (als Krankenanstaltenträger) übertragen worden, für die derzeit noch kein Kostenersatz vorgesehen ist. Bei der gewünschten Steigerung der Anzahl der Medizinstudierenden erhöht sich dieser bisher nicht abgegoltene Aufwand weiter. Die mit den Universitäten auf ein Jahr abgeschlossen Rahmenverträge sollen nun verlängert werden. Bis dato ist keine Einigung einer finanzielle Abgeltung für Träger der Lehrkrankenhäuser bekannt. Die Konferenz der Landesgesundheitsreferenten ersucht deshalb den zuständigen Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Reinhold Mitterlehner eine Regelung zu erarbeiten, der eine finanzielle Abgeltung für die Träger der Lehrkrankenhäuser regelt.

Ärzteausbildungsordnung

  
Auf Ablehnung stößt der zur Begutachtung versendete Verordnungsentwurf, der den Ausbildungsverlauf für Ärztinnen und Ärzte nach dem Studium neu festlegt. "Die Änderung der Ausbildung, wie sie im vorliegenden Verordnungsentwurf vorgesehen ist, bedeutet einen Organisations- und Planungsmehraufwand, was wiederum die Kosten an den Krankenanstalten und damit für die Länder in die Höhe treibt", sagt Landesrat Bernhard. Abgelehnt werden Regelungen, mit denen der Bürokratie in den Spitälern Vorschub geleistet wird, wie zum Beispiel, wenn für jedes neue medizinische Sonderfach eine eigene Abteilung und ein eigenes Primariat geschaffen werden müsste. Für Vorarlberg werden bis zu einer Million Euro jährlich an Mehrkosten erwartet. Eine weitere organisatorische Aufsplittung der Abteilungen wäre auch hinsichtlich der Ärzteknappheit äußerst problematisch. "Dagegen werden wir uns zur Wehr setzen. Der Standpunkt der Bundesländer in dieser Sache ist eindeutig", betont Bernhard. Die Landesgesundheitsreferentenkonferenz ersucht deshalb Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, im Zusammenhang mit dem zum Entwurf der Ärzte-Ausbildungsordnung von einigen Ländern ausgelösten Konsultationsmechanismus entsprechende Anpassungen im Krankenanstalten- und Ärzterecht, insbesondere die organisationsrechtlichen Notwendigkeiten und Auswirkungen betreffend, vorzunehmen.

Erhöhung der Studienplätze im Bereich Humanmedizin

  
Ganz besonders wichtig ist Gesundheitslandesrat Bernhard die "dringend notwendige" Erhöhung der Studienplätze im Bereich Humanmedizin – "hier ist der Bund angehalten, raschestmöglich auf den drohenden Ärztemangel zu reagieren".

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