Presseaussendung · 09.03.2015 Gemeindewahlen 2015 – Amtliche Wahlunterlagen versendet Alle Informationen zu den Gemeindewahlen unter www.vorarlberg.at/wahlen

Veröffentlichung
Montag, 09.03.2015, 16:22 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Vorarlberg
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – In der vergangenen Woche wurden die Amtlichen Wahlunterlagen an jede wahlberechtigte Person versendet. Diese beinhalten den Amtlichen Wahlausweis, den Stimmzettel sowie Informationen rund um die Gemeindewahlen und zur Möglichkeit der Wahl mit Wahlkarte.

Auf dem Amtlichen Wahlausweis sind die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie persönliche Angaben der wahlberechtigten Person angeführt. Dieser Abschnitt, gemeinsam mit einem Identitätsnachweis und dem Stimmzettel, sollte zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden, da er eine Erleichterung im Arbeitsablauf der Wahlbehörde darstellt.

Öffnungszeiten der Wahllokale

  
Die örtlichen Wahlzeiten sind von den Gemeindewahlbehörden festgelegt worden. Die Wahllokale in den Vorarlberger Gemeinden öffnen in der Regel zwischen 7.00 und 8.00 Uhr und schließen zwischen 12.00 und 13.00 Uhr. Die Öffnungszeiten aller Wahllokale in Vorarlberg sind auf den Internetseiten des Landes unter www.vorarlberg.at/wahlen zu finden.

Stimmzettel: Wählerwille muss klar erkennbar sein

  
Besteht in der Gemeinde die Möglichkeit der Bürgermeister-Direktwahl, so sind auf einem Stück Papier zwei Amtliche Stimmzettel aufgedruckt. Die beiden Wahlen werden getrennt voneinander gewertet. Die wahlberechtigte Person kann durch Ankreuzen von "JA" bei nur einer Bürgermeister-Kandidatin bzw. einem Bürgermeister-Kandidaten oder bei mehreren Bewerberinnen oder Bewerbern durch Anbringen eines Kreuzes oder eines sonstigen unmissverständlichen Zeichens neben dem entsprechenden Namen die Stimme abgeben.

   Die wahlwerbende Person kann die gewünschte Partei auf dem Stimmzettel durch ein Kreuz oder ein anderes unmissverständliches Zeichen kenntlich machen. Weiters kann die wahlwerbenden Personen dieser Partei bis zu fünf Vorzugsstimmen geben. Zu diesen zählt auch ein allenfalls beigefügter freier Wahlwerber. Einer Person können höchstens zwei Vorzugsstimmen gegeben werden.

   In 16 Vorarlberger Gemeinden findet ein Wahlverfahren in Ermangelung von Wahlvor-schlägen (sogenannte Mehrheitswahlen) statt, weil kein Wahlvorschlag eingebracht wurde. Hier kann die wahlberechtigte Person jeder in ihrer Gemeinde wählbaren Person eine Stimme geben. In Summe können doppelt so viele Personen in den Stimmzettel eingetragen werden, als Gemeindevertreter zu wählen sind. Diese Personen sind so klar zu bezeichnen, dass keine Verwechslung mit anderen Personen möglich ist.

Vorzugsstimmen haben mehr Gewicht

  
Im Frühjahr 2014 hat der Vorarlberger Landtag ein Demokratiepaket zur Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts beschlossen. Auf Grund des dadurch novellierten Gemeinde-wahlgesetzes kommt den Vorzugsstimmen nun stärkeres Gewicht zu.

Wahl-Hotline des Landes

  
Für nähere Auskünfte zu den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen kann das zuständige Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 kontaktiert werden. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail unter wahlinfo@vorarlberg.at entgegengenommen. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at/wahlen abrufbar.

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