Presseaussendung · 28.01.2015 LR Wiesflecker: Kein Schnellschuss in der Kurzzeitpflege Änderungen erfordern umfassende Betrachtung aller betroffenen Pflegeangebote

Veröffentlichung
Mittwoch, 28.01.2015, 15:18 Uhr
Themen
Soziales/Pflege/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die rehabilitative Übergangspflege ist ein wichtiges Angebot für Menschen, die einen Krankenhausaufenthalt hinter sich haben und nun soweit wieder hergestellt werden, um anschließend in ein selbstständiges Leben zu Hause, in der gewohnten Umgebung, zurückzukehren. "Das Land Vorarlberg steht nach wie vor zu dieser Form der Pflege und Rehabilitation. Es geht jetzt aber darum, die Rahmenbedingungen dafür und auch für andere Angebote neu zu regeln", betont Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker.

Die von der Senecura, dem privaten Betreiber der Einrichtung in Dornbirn, sehr kurzfristig und ultimativ  verlangten Änderungen in der Kostenstruktur waren in der geforderten Form nicht umzusetzen, erklärt Wiesflecker. Dadurch kam es zur Schließung. Die Ablehnung der Forderungen erfolgte nicht zuletzt auch deshalb,  weil die entsprechenden Verträge erst vor einem halben Jahr vereinbart worden sind.

  
Änderungen in der Finanzierung der Kurzzeitpflege, wie beispielsweise durch den geforderten Wegfall des Regresses auf das Barvermögen der zu pflegenden Personen, bedürfen eines längeren Diskussionsprozesses und können nicht nur für eine einzelne Einrichtung gemacht werden. In diese Überlegungen seien alle Einrichtungen der Kurzzeitpflege für maximal einen Monat, aber auch das Projekt "Urlaub von der Pflege" miteinzubeziehen, betont Landesrätin Wiesflecker. Sie steht zu der Entscheidung, die in Abstimmung mit dem Sozialfonds und dem Gemeindeverband getroffen wurde: "Wir wollen in dieser Sache keinen Schnellschuss abgeben."

  
Es ist LR Wiesflecker aber ein besonderes Anliegen, diesen sensiblen Bereich noch heuer auf neue Beine zu stellen und ein transparentes Modell zu entwickeln.

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