Presseaussendung · 29.12.2014 Umfangreiches Gesetzgebungsprogramm des Landes im 1. Halbjahr 2015 Novelle des Bau- und des Raumplanungsgesetzes, Sonderpensionen und Dienstrechtsnovelle stehen auf dem Programm

Veröffentlichung
Montag, 29.12.2014, 08:33 Uhr
Themen
Politik/Gesetzgebung/Wallner/Mennel
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Eine Baugesetz-Novelle mit Erleichterungen für die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen, ein Gesetz, das Bezieher höherer Pensionen zur Leistung stark erhöhter Pensionssicherungsbeiträge verpflichtet, eine Änderung des Raumplanungsgesetzes betreffend Ferienwohnungen und eine Dienstrechtsnovelle, die verbesserte Rahmenbedingungen für Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und Pflegeurlaub schafft, zählen zu den Schwerpunkten des umfangreichen Gesetzgebungsprogrammes des Landes im 1. Halbjahr 2015, informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Bernadette Mennel.

   Wie im Arbeitsprogramm der Landesregierung vereinbart, soll die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehende Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen künftig bewilligungsfrei sein. Im Rahmen einer Novelle, die Sicherheitsstandards für Betriebsanlagen festlegt, die ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen (sog. "Seveso"-Betriebe), kommt es deshalb zu einer Änderung des Baugesetzes. Damit, so Landeshauptmann Wallner, wird "nicht nur ein weiterer Beitrag zur Deregulierung sondern auch zur Unterstützung des Einsatzes erneuerbarer Energien geleistet". Mit der Novelle soll zudem das Mitspracherecht für Inhaber von Gewerbebetrieben bei näher heranrückender Wohnbebauung gestärkt werden.

Weitere Begrenzung von Sonderpensionen

   Das Land Vorarlberg hat schon vor vielen Jahren die Weichen dahin gehend gestellt, dass neu eintretende Politiker und öffentlich Bedienstete keine eigenen Politiker- oder Beamtenpensionsansprüche mehr erwerben. "Vorarlberg ist österreichweit das einzige Bundesland, das die Pragmatisierung generell abgeschafft hat, und zwar schon 2001", erklärt Landeshauptmann Wallner. Das geplante Sonderpensionsbegrenzungsgesetz sieht vor, dass auch jene Personen, die noch nach altem Recht Pensionsansprüche erworben haben, für ihre Pension gestaffelt nach der Pensionshöhe Pensionssicherungsbeiträge im Ausmaß zwischen 10 und 25 Prozent ihrer Pension entrichten müssen. Damit soll die betroffene Personengruppe, wozu auch Funktionäre und Bedienstete ausgegliederter Landes- bzw. Gemeindegesellschaften gehören, stärker als Angestellte und noch stärker als bisher zur Finanzierung des Pensionssystems herangezogen werden.

Klare Regelung für Nachnutzung von Maisäßgebäuden

   Die Nachnutzung von Maisäßgebäuden, die nicht mehr für ihren ursprünglichen landwirtschaftlichen Zweck benötigt werden, ist schon länger als Problem erkannt. Mit der bevorstehenden Raumplanungsgesetz-Novelle soll klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzung für Ferienzwecke möglich ist. Generell werden die Ferienwohnungsregelungen überarbeitet, mit dem Ziel, klarer festzulegen, in welchen Fällen ein Rechtsanspruch auf Errichtung und Nutzung einer Ferienwohnung besteht und in welchen nicht.

Bessere Rahmenbedingungen bei Pflegeaufgaben

  
Das Land will mit einer Dienstrechtsnovelle in seinem Zuständigkeitsbereich bessere Rahmenbedingungen für jene Landes- und Gemeindebediensteten bereitstellen, die sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern. "In einer alternden Gesellschaft wird Pflege zu einer immer wichtigeren gesellschaftlichen Aufgabe. Den im Berufsleben stehenden Angehörigen müssen daher geeignete Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen, damit sie Pflegeaufgaben wahrnehmen können", erklärt der Landeshauptmann. Die Möglichkeiten für Pflegeurlaub, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit werden durch die Novelle deutlich verbessert.

   Zu den weiteren Gesetzgebungsvorhaben im neuen Jahr zählen unter anderem eine Schischulgesetz-Novelle mit dem Ziel einer besseren Kontrolle der Einhaltung der schischulrechtlichen Vorschriften sowie landesgesetzliche Änderungen, mit denen – auf Basis einer B-VG-Änderung, die derzeit im Nationalrat beraten wird – an die Stelle der Amtsverschwiegenheit der Grundsatz der Informationsfreiheit treten soll.

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