Presseaussendung · 12.11.2014 Wichtiger Impuls für Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes Landesrätin Wiesflecker: Vorliegende Bund-Länder-Vereinbarung ermöglicht quantitative und qualitative Verbesserungen

Veröffentlichung
Mittwoch, 12.11.2014, 14:26 Uhr
Themen
Soziales/Kinderbetreuung/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Insgesamt 305 Millionen Euro will der Bund bis 2017 für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes in Österreich zur Verfügung stellen. Im Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags sprach sich Landesrätin Katharina Wiesflecker heute (Mittwoch) klar für die entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung aus. "Entscheidend ist, dass es künftig leichter fällt, zu Bundesmitteln zu kommen, um qualitative und quantitative Verbesserungen in der Kinderbetreuung umzusetzen", so Wiesflecker.

Geplant ist, die 15a-Vereinbarung noch heuer rückwirkend mit Jahresbeginn in Kraft zu setzen. Von den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln entfallen auf Vorarlberg rund 15 Millionen Euro im Zeitraum 2014 bis 2017. Um diese Gelder in voller Höhe abzuschöpfen, müssen das Land, die Gemeinden und private Erhalter gut 6,6 Millionen Euro ko-finanzieren.

  
Mindestens zwei Drittel der Bundeszuschüsse müssen für den Ausbau von Betreuungsangeboten für unter dreijährige Kinder verwendet werden. Landesrätin Wiesflecker: "Hier stehen wir derzeit bei einer Betreuungsquote von 23 Prozent, das Ziel sind 33 Prozent." Von den drei- bis sechsjährigen Kindern haben in Vorarlberg schon jetzt über 90 Prozent ihren Platz in einer Betreuungseinrichtung.

  
Von den Regelungen der 15a-Vereinbarung können in Vorarlberg alle Kinderbetreuungseinrichtungen profitieren, da sie mindestens 25 Wochenstunden und mindestens 47 Wochen im Jahr geöffnet haben, ebenso alle Kindergärten, die wenigstens 45 Wochen im Jahr offen sind. Zuschüsse des Bundes gibt es für die Schaffung neuer Gruppen, für räumliche Verbesserungen in bestehenden Einrichtungen, für bauliche Verbesserungen in Sachen Barrierefreiheit, zu den Personalkosten bei neuen Gruppen oder verlängerten Öffnungszeiten, zur Schaffung von gemeindeübergreifenden Betreuungsangeboten, aber auch zur Bewerbung des elementarpädagogischen Berufes.

  
Am Freitag, 21. November 2014, wird im Landhaus eine Informationsveranstaltung für Gemeinden und Trägerschaften stattfinden. Selbstverständlich gilt das Unterstützungangebot auch für neu entstehende Einrichtungen.

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