Presseaussendung · 29.09.2014 Stadttunnel Feldkirch: Beschwerde gegen Parteienstellung Klarheit für künftige Verfahren

Veröffentlichung
Montag, 29.09.2014, 15:55 Uhr
Themen
Verkehr/Stadttunnel Feldkirch
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz/Feldkirch (VLK) – Das Land Vorarlberg, die Stadt Feldkirch und die Vorarlberger Energienetze GmbH werden gegen die Zuerkennung der Parteistellung für zwei Bürgerinitiativen im UVP-Verfahren Beschwerde erheben. Diese Beschwerde ist aus juristischen Gründen richtungsweisend für andere Verfahren und soll in der Frage nach der Stellung von Bürgerinitiativen bei UVP-Verfahren Klarheit für künftige Verfahren bringen.

Der Vorarlberger Bürgerinitiative "statt Tunnel" und der liechtensteinischen Bürgerinitiative "mobil ohne Stadttunnel" wurde von Seiten der UVP-Behörde Anfang September Parteistellung zuerkannt. Laut UVP-Gesetz haben Bürgerinitiativen im vereinfachten Verfahren nur eine Beteiligtenstellung mit dem Recht auf Akteneinsicht, jedoch nicht eine Parteistellung. Die Parteistellung ermöglicht es auch, Rechtsmittel gegen einen Genehmigungsbescheid zu erheben. Ausländische Bürgerinitiativen haben laut Gesetz weder Beteiligtenstellung noch Parteistellung.

  
Nachdem der Stadttunnel Feldkirch das erste Straßenbauprojekt in Vorarlberg ist, das in einem UVP-Verfahren abgewickelt wird, hat diese Entscheidung eine richtungsweisende Bedeutung für weitere Verfahren. Mit der Beschwerde gegen die Parteistellung soll nun juristische Klarheit geschaffen werden, welcher Status Bürgerinitiativen in UVP-Verfahren zuzuerkennen ist.
Ein entsprechender Antrag wird heute Abend (Montag, 29. September) im Stadtrat Feldkirch gestellt.

Weitere Informationen: Arno Schwärzler, Projektleiter Stadttunnel Feldkirch
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Tel: +43(0)5574/511-27214
E-Mail: arno.schwaerzler@vorarlberg.at

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