Presseaussendung · 16.09.2014 Demokratie lebt von Beteiligung LH Wallner appelliert: Zur Wahl gehen und die Zukunft Vorarlbergs mitbestimmen

Veröffentlichung
Dienstag, 16.09.2014, 12:53 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Wallner
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Am Sonntag, 21. September 2014, sind rund 267.000 Wahlberechtigte aufgerufen, die 36 Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag zu wählen. Landeshauptmann Markus Wallner appellierte im Pressefoyer nochmals an die Bevölkerung, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und zur Wahl zu gehen, um die Zukunft des Landes mitzugestalten. Für Fragen zur Wahl ist eine Hotline im Amt der Vorarlberger Landesregierung eingerichtet: Telefon 05574/511-21880.

Die örtlichen Wahlzeiten sind von den Gemeindewahlbehörden festgelegt worden. Die Wahllokale öffnen zwischen 7.00 und 8.00 Uhr und schließen zwischen 10.30 und 13.00 Uhr. Die Öffnungszeiten aller Wahllokale in Vorarlberg sind auf den Internetseiten des Landes unter www.vorarlberg.at/wahlen  zu finden.

  
Die an alle Wahlberechtigten versandten Amtlichen Wahlunterlagen beinhalten den Amtlichen Wahlausweis, den Stimmzettel sowie Informationen rund um die Landtagswahl und zur Möglichkeit der Stimmabgabe per Wahlkarte. Diese ist nicht nur im zuständigen Wahllokal möglich, sondern auch in jedem für Wahlkartenwähler eingerichteten Wahllokal in Vorarlberg sowie per Briefwahl. Auf den Amtlichen Wahlunterlagen ist ein persönlicher Zahlencode zur Beantragung einer Wahlkarte im Internet (www.wahlkartenantrag.at) aufgedruckt, ebenso sind ein schriftlicher Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung enthalten. Wahlkarten können noch bis Mittwoch, 17. September 2014, schriftlich beantragt werden. Mündlich direkt beim Gemeindeamt besteht diese Möglichkeit noch bis Freitag, 19. September 2014, 12.00 Uhr. Auch schriftliche Anträge werden bis 19. September angenommen, wenn die Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden kann. Sofern die beantragende Person nicht amtsbekannt ist, ist in allen Fällen ein Identitätsnachweis erforderlich.

  
Landeshauptmann Wallner verwies auch auf die mit dem heuer beschlossenen Demokratiepaket erzielte Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts. Auf Grund des dadurch novellierten Landtagswahlgesetzes können bei dieser Landtagswahl erstmals statt bisher drei nun insgesamt fünf Vorzugsstimmen an die Bewerberinnen und Bewerber der gewählten Partei vergeben werden. Zudem kommt den Vorzugsstimmen nun stärkeres Gewicht zu.

  
Die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline ist unter der Telefonnummer 05574/511-21880 werktags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 erreichbar. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail wahlinfo@vorarlberg.at  entgegengenommen und bearbeitet. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at/wahlen abrufbar.

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