Presseaussendung · 01.09.2014 "Weiterhin unsere Kompetenz, wer im Landtag sprechen darf" LTP Nußbaumer: Bisherige Praxis zur Beiziehung von EU-Parlamentariern ausreichend

Veröffentlichung
Montag, 01.09.2014, 16:17 Uhr
Themen
Politik/Landtag/EU/Nußbaumer
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Möglichkeit, Europaparlamentarier im Vorarlberger Landtag zu Wort kommen zu lassen, gibt es bereits. Darüber hinaus ein eigenes Rederecht zu verankern, hält Landtagspräsidentin und Vorsitzende des Europaausschusses Gabriele Nußbaumer nicht für notwendig. Trotzdem spricht sie sich dafür aus, eventuelle Erfahrungen des Nationalrats mit der Öffnung seines Rederechts abzuwarten und gegebenenfalls in zukünftige Überlegungen einfließen zu lassen.

Ein eigenes Rederecht für österreichische EU-Parlamentarier im Landtag braucht es für Nußbaumer aus derzeitiger Sicht nicht. Ein entsprechender Antrag wurde bereits im März dieses Jahres mehrheitlich mit den Stimmen der ÖVP, der FPÖ und der SPÖ abgelehnt. Nußbaumer: "Es ist uns sehr wichtig, unseren Kontakt zu den Abgeordneten im Europäischen Parlament zu vertiefen und mit ihnen Fragen zu erörtern, die unser Bundesland betreffen. Diese Möglichkeit besteht aber bereits aufgrund der geltenden Geschäftsordnung. Der Landtag kann die Beiziehung von Auskunftspersonen, Sachverständigen und Interessensvertretern beschließen. Es muss es weiterhin in unserer Kompetenz liegen, wer zu welchem Thema spricht."

  
Neuen Erkenntnissen, die im Zuge der Öffnung des Rederechts im Nationalrat gemacht werden, steht die Landtagspräsidentin nichtsdestotrotz offen gegenüber: "Wir werden die Erfahrungen im Nationalrat abwarten und diese gegebenenfalls in unsere Überlegungen einbeziehen."

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