Presseaussendung · 14.07.2014 Landtagswahl – Wählerverzeichnisse liegen in den Gemeinden auf Einsicht- und Berichtigungsmöglichkeit bis 24. Juli 2014

Veröffentlichung
Montag, 14.07.2014, 09:58 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Landtag/Vorarlberg
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl liegt ab Dienstag, 15. Juli bis einschließlich Donnerstag, 24. Juli 2014 in den Gemeindeämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb dieser Frist besteht die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen und Berichtigungsanträge zu stellen, teilt die Landeswahlbehörde mit.

    Wahlberechtigt bei der Landtagswahl am 21. September 2014 sind neben allen österreichischen Staatsbürgern, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz am 24. Juni 2014 in einer Vorarlberger Gemeinde hatten, auch alle im Ausland lebenden ehemaligen Landesbürger und –bürgerinnen, welche in der Wählerkartei einer Vorarlberger Gemeinde eingetragen sind und das Wahlrecht zum Landtag besitzen. 

   Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl liegt vom 15. Juli 2014 bis einschließlich 24. Juli 2014 in den Gemeindeämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Die genauen Einsichtsstunden wurden jeweils von den Gemeindewahlbehörden festgelegt. Diese sind – neben der Bezeichnung des Raumes, in dem das Wählerverzeichnis aufliegt - an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht. 

   Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Staatsbürger, der entweder als Wähler eingetragen ist oder für sich das Wahlrecht in Anspruch nimmt, zum Wählerverzeichnis wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter und wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde einen Berichtigungsantrag stellen. 

   Im Ausland lebende ehemalige Landesbürger und –bürgerinnen, welche nicht im Wählerverzeichnis aufscheinen, haben noch bis zum 24. Juli 2014 die Möglichkeit, bei ihrer ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde einen Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei zu stellen. 

   Anfang August werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen, dann steht die endgültige Zahl der Wahlberechtigten für die Landtagswahl 2014 fest.

Weitere Informationen

   Die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline ist unter der Telefonnummer 05574/511-21880 werktags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail unter wahlinfo@vorarlberg.at entgegengenommen. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at/wahlen abrufbar.

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