Presseaussendung · 01.07.2014 Spitalgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 5. August 2014 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 01.07.2014, 08:26 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf über eine Änderung im Spitalgesetz zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Dienstag, 5. August 2014, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

   Mit dieser Gesetzesänderung soll das Spitalgesetz an die Novelle des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG; Bundesgesetzblatt I Nr. 32/2014) angepasst werden. Der Entwurf beinhaltet im Wesentlichen Regelungen über die Zurverfügungstellung von Preisinformationen sowie über die Verrechnung von Leistungen im Rahmen der Patientenmobilität. Darüber hinaus wird die Mitwirkung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger als Verbindungsstelle und als Betreiber der Zugangsstelle für den Landesgesundheitsfonds vorgesehen und die Zuständigkeit der Ethikkommission erweitert.

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