Presseaussendung · 03.06.2014 Lohn und nicht Strafe für die Arbeit der Alpbauern Landesrat Schwärzler: Bei korrekter Antragstellung sind Alpbauern auch rückwirkend von Strafsanktionen befreit

Veröffentlichung
Dienstag, 03.06.2014, 17:23 Uhr
Themen
Landwirtschaft/Alpflächen/Schwärzler
Redaktion
Gerhard Wirth

Brandenberg/Tirol (VLK) – Bei der Alpsitzung am Dienstag, 3. Juni 2014, in Brandenberg/Tirol hat Bundesminister Andrä Rupprechter klargestellt, dass mit der neuen gesetzlichen Regelung, die demnächst im Parlament beschlossen wird, festgelegt ist, dass Alpauftreiber von Strafsanktionen auch rückwirkend befreit werden, wenn sie bei der Antragstellung keine Schuld trifft. Agrarlandesrat Erich Schwärzler ist Minister Rupprechter für diese klare Entscheidung zugunsten der unschuldig betroffenen Alpbauern dankbar, weil dadurch die notwendige Rechtssicherheit geschaffen wird.

   Für Landesrat Schwärzler erbringen die Alpbäuerinnen und Alpbauern einen großen Einsatz und besondere Leistungen in der Erhaltung und Pflege der Vielfalt in den Alpen. "Ich bin froh, dass daher endlich erreicht werden konnte, dass die Arbeit der Älplerinnen und Älpler belohnt wird und ihre Leistungen nicht durch ein unverständliches bürokratisches System bestraft werden", betonte er.

   Das Problem ist jedoch für den Agrarlandesrat erst dann gelöst, wenn das Geld auf dem Konto der betroffenen Alpbauern ist, d.h. eine rasche Abwicklung der notwendigen Anträge durch die Landwirtschaftskammer und die AMA erfolgt ist.

   Mit der neuen gesetzlichen Regelung werde auch für die Zukunft Verlässlichkeit im System für die Alpverantwortlichen geschaffen. Somit muss nach Ansicht von Landesrat Schwärzler auch klar sein, dass es hinkünftig zu keinen Strafsanktionen mehr kommen kann, wenn bei der Antragstellung die AMA-Referenzfläche übernommen wurde.

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