Presseaussendung · 09.05.2014 "Korruption durch größtmögliche Transparenz verhindern" Landtagspräsidentin Nußbaumer zu Gast bei Konferenz zur Korruptionsbekämpfung

Veröffentlichung
Freitag, 09.05.2014, 10:55 Uhr
Themen
Politik/Landtag/Nußbaumer
Redaktion
Gerhard Wirth

Innsbruck (VLK) – Wie kann man Korruption effektiv entgegen treten – auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene? Dieser Frage widmete sich am Donnerstag, 8. Mai 2014, eine internationale Konferenz in Innsbruck, an der auch Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer teilnahm.

"Wer das Vertrauen in die handelnden Personen verliert, verliert auch den Glauben an die Politik. Jeder einzelne Korruptionsfall demontiert das Bild einer engagierten und bürgernahen Politik", sagte Nußbaumer. Es sei daher in aller Interesse, konsequent gegen solche Entwicklungen vorzugehen. Ebensolche Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption wurden im Innsbrucker Congress diskutiert. Führende Persönlichkeiten aus den Bereichen Politik, der Vollziehung, der Justiz und auch der Wissenschaft referierten am Donnerstag zum Thema. Prävention sowie Repression – also Vorbeugung und Zurückdrängung – waren die Schwerpunktthemen, die u.a. aus der Sicht Tirols, des Freistaates Bayern und der Stadt Bilbao beleuchtet wurden.

  
Landtagspräsidentin Nußbaumer verwies auf die bislang sehr erfolgreiche Vorarlberger Herangehensweise: "Ein erprobtes Mittel Korruption zu verhindern ist größtmögliche Transparenz. Sie schafft Vertrauen. So setzte der Vorarlberger Landtag z.B. bereits Anfang 2013 mit der von allen Parteien im Landtag einhellig befürworteten Offenlegung von Einkommen und Funktionen das Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz um und ging dabei weit über die Vorgaben des Bundes hinaus." Einen weiteren wesentlichen Schritt in Richtung Transparenz und gegen Korruption hat Vorarlberg in der jüngsten Landtagssitzung gesetzt: Einstimmig beschlossen alle Fraktionen eine Änderung der Landesverfassung für die künftige Möglichkeit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitenrecht.

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