Presseaussendung · 02.05.2014 Europawahl: "Amtliche Wahlinformation" für alle Wahlberechtigten Enthält Angaben über das zuständige Wahllokals und die Wahlzeit

Veröffentlichung
Freitag, 02.05.2014, 09:27 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Europarat
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – In diesen Tagen (Anfang Mai) wird die "Amtliche Wahlinformation" allen wahlberechtigten Personen in Vorarlberg zugestellt. Darin sind unter anderem das zuständige Wahllokal und die Wahlzeit angeführt. Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die "Amtliche Wahlinformation" zur Europawahl am 25. Mai in das Wahllokal mitzubringen.

In einem Viertel der Vorarlberger Gemeinden wird am Freitag, 2.  Mai die "Amtliche Wahlinformation" für die Europawahl durch die Post an jede wahlberechtigte Person zugestellt. Die Wahlberechtigten der restlichen Gemeinden werden einige Tage später, am 8. Mai 2014, diese Aussendung erhalten. In dieser Wahlinformation sind die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Wahlzeit enthalten. Weiters enthält die "Amtliche Wahlinformation" einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet (www.wahlkartenantrag.at) sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung. Wahlberechtigte Personen, welche am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben – neben der persönlichen Beantragung im Gemeindeamt – auch auf diesem Wege die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Verlust der "Amtlichen Wahlinformation"

  
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten die "Amtliche Wahlinformation"  in das Wahllokal mitzubringen. Sollte die "Amtliche Wahlinformation" am Wahltag nicht mehr verfügbar sein, kann sich die wahlberechtigte Person beim zuständigen Gemeindeamt über das zuständige Wahllokal und die Öffnungszeiten informieren und anschließend das Wahllokal mit dem für die Wahl notwendigen Lichtbildausweis aufsuchen.

  
Die in den letzten Tagen vom Bundesministerium für Inneres an alle Haushalte in Österreich verschickte Broschüre zur Europawahl 2014 dient lediglich zur Information.

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