Presseaussendung · 26.03.2014 Europawahl in Vorarlberg: Auch Auslandsösterreicher und Unionsbürger wahlberechtigt Alle Informationen unter www.vorarlberg.at/wahlen

Veröffentlichung
Mittwoch, 26.03.2014, 08:37 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Europawahl
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Bei der Europawahl am Sonntag, 25. Mai 2014 sind alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz am 11. März 2014 in einer österreichischen Gemeinde hatten, wahlberechtigt. Auch alle Auslandsösterreicher und fremde Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, welche per Antrag in die Europawählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, können an der Europawahl teilnehmen.

   Während nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und -bürger schon jetzt in der EU-Wählerevidenz eingetragen sein müssen, um das Wahlrecht in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde in Anspruch nehmen zu können, haben Auslandsösterreicherinnen und -österreicher noch bis Donnestag, 10. April 2014 die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. 

   Ab Dienstag, 1. April 2014 bzw. bei Gemeinden mit Hauskundmachung ab Freitag, 4. April 2014 kann Einsicht in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl genommen werden. Der Einsichtszeitraum und die Möglichkeit zur Stellung eines Berichtigungsantrages enden am 10. April 2014. Die genauen Einsichtsstunden werden jeweils von den Gemeindewahlbehörden festgelegt. 

   Nach Abschluss der Wählerverzeichnisse, das ist spätestens am 5. Mai 2014, steht die endgültige Zahl der Wahlberechtigten in Vorarlberg fest. Sämtliche Informationen zur Europawahl sind unter www.vorarlberg.at/wahlen abrufbar.

Pressebilder

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com