Presseaussendung · 25.03.2014 Kundmachungsgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 9. April 2014 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 25.03.2014, 08:31 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat die Entwürfe über Änderungen im Kundmachungsgesetz und – damit zusammenhängend – in der Landesverfassung zur Begutachtung versandt. Die Gesetzestexte liegen noch bis Mittwoch, 9. April 2014, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Mit der Änderung des Kundmachungsgesetzes erfolgt die Umstellung der Kundmachung des Landesgesetzblattes hin zur elektronischen Kundmachung des Amtsblattes für das Land Vorarlberg auf www.vorarlberg.at/amtsblatt sowie im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) auf www.ris.bka.gv.at. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus vor:
- den jederzeitigen unentgeltlichen Zugang ohne Identitätsnachweis zu den jeweils kundgemachten Rechtsvorschriften,
- die jederzeitige Möglichkeit Ausdrucke zu erstellen bzw. Ausdrucke gegen Ersatz der Herstellungskosten beim Amt der Vorarlberger Landesregierung zu erhalten,
- die Gewährleistung der Aufwärtskompatibilität der kundgemachten Rechtsvorschriften
sowie das Verbot amtssignierte Dokumente nach deren Erstellung zu
ändern bzw. nach deren Freigabe zur Abfrage zu löschen,
- Ersatzmöglichkeiten zur Kundmachung und Bereithaltung, sofern eine Abfrage
im Internet nicht bloß vorübergehend unmöglich ist,
- die Erstellung von elektronischen Sicherungskopien und beglaubigter Ausdrucke
zum Zweck der Archivierung durch das Vorarlberger Landesarchiv sowie
- die Auflage von technischen Regelwerken, die zur Gänze oder zum Teil für
verbindlich erklärt wurden, zur allgemeinen Einsicht beim Amt der Vorarlberger
Landesregierung.

  
Gleichzeitig wird in der Landesverfassung die Grundlage für die Einführung der authentischen Kundmachung im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) geschaffen. Insbesondere wird die Möglichkeit der Kundmachung der Rechtsvorschriften im Landesgesetzblatt in elektronischer Form ausdrücklich verankert.

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