Presseaussendung · 09.12.2013 Heizkostenzuschuss – Höchster Betrag in Vorarlberg LR Schmid: Niemand wird im Stich gelassen - rasche und unbürokratische Hilfe für jene, die es brauchen

Veröffentlichung
Montag, 09.12.2013, 14:39 Uhr
Themen
Soziales/Heizkostenzuschuss/Schmid
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Auch heuer erhalten Haushalte mit besonders geringem Einkommen vom Land Vorarlberg einen Heizkostenzuschuss. "Wir haben im Ländervergleich mit 250 Euro den höchsten Heizkostenzuschuss und gleichzeitig mit 1.577 Euro (zwei Erwachsene) die höchsten Einkommensgrenzen", betont Landesrätin Greti Schmid.

Wie schon in den letzten Jahren ist der Zuschuss beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt zu beantragen und wird dort sofort direkt ausbezahlt. "Dieser Weg hat sich bewährt und ich bedanke mich dafür sehr herzlich bei den Gemeinden", betont Schmid. Die Gemeinden erhalten die ausbezahlten Heizkostenzuschüsse vom Land rückvergütet.

Die Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses 2013/14:
Zuschusshöhe: 250 Euro
Antragsfrist: 14. Oktober 2013 bis 7. Februar 2014
Einkommensgrenze (monatlich netto):
- allein lebende Personen: 1.070 Euro
- zwei Erwachsene (Ehepaare/Lebensgemeinschaften): 1.577 Euro
- Alleinerziehende mit einem Kind: 1.313 Euro
- für jede weitere im Haushalt lebende Person (insbesondere Kinder) zusätzlich 188 Euro

Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung erhalten von der Bezirkshauptmannschaft einen Zuschuss von € 150 bzw. bis zur Höhe des Heizkostenzuschusses, wenn der Aufwand für die Beheizung nachweislich höher ist, als der im Mindestsicherungssatz dafür vorgesehene Anteil.

In der Heizperiode 2012/2013 erhielten 13.249 Personen/Haushalte einen Heizkostenzuschuss. Insgesamt wurden 3,24 Millionen Euro ausbezahlt.

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