Presseaussendung · 05.12.2013 Güter- und Seilwegegesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 31. Dezember 2013 möglich

Veröffentlichung
Donnerstag, 05.12.2013, 09:22 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf über eine Änderung des Güter- und Seilwegegesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Dienstag, 31. Dezember 2013, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über eine Änderung des Güter- und Seilwege-gesetzes enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:
- Gesetzliche Kriterien für die Aufteilung der Kosten bei gemeinschaftlichen Güter- oder Seilwegen bei Nichteinigung;
- Einschränkung des Antragsrechtes eines Genossenschaftsmitgliedes auf Ausscheiden eines Grundstückes aus dem Verband auf das eigene Grundstück;
- Regelungen über die behördliche Aufsicht von Güter- und Seilwegegenossen-schaften.

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