Presseaussendung · 05.12.2013 Vielseitige Aufgaben: Land leistet Hilfestellung für Gemeinden 74 Vorarlberger Kommunen erhalten mehr als 6,6 Millionen Euro – LH Wallner: "Wichtiger Beitrag für eine hohe Lebensqualität in unseren Regionen"

Veröffentlichung
Donnerstag, 05.12.2013, 09:17 Uhr
Themen
Finanzen/Gemeindeförderungen/Wallner
Redaktion
Mag. Bernhard Schuh

Bregenz (VLK) – Von der Vorarlberger Landesregierung ist kürzlich die Freigabe der zweiten Rate von "schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen" beschlossen worden. An 74 Vorarlberger Gemeinden gehen mehr als 6,6 Millionen Euro. "Mit den Beiträgen wollen wir die Gemeinden finanziell stärken und ihnen bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Aufgaben tatkräftig zur Seite stehen", betont Landeshauptmann Markus Wallner.

"Entscheidend ist, dass auf Gemeindeebene der nötige Gestaltungsspielraum vorhanden ist, um der Bevölkerung in allen Landesteilen eine gleichwertig hohe Lebensqualität bieten zu können", betont der Landeshauptmann. "Gerade Kleingemeinden im ländlichen Raum sind mit ungleich stärkeren Belastungen konfrontiert. Die Bedarfszuweisungen sind eine effiziente Unterstützung", so Wallner weiter.

Inklusive der im Juni ausbezahlten ersten Rate an schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen beläuft sich dieser Zuschuss an die Gemeinden heuer auf über 13 Millionen Euro. Er dient dazu, die Differenz zwischen dem rechnerischen Finanzbedarf und der tatsächlichen Finanzkraft von Gemeinden zumindest teilweise zu kompensieren. Je kleiner die Gemeinde, desto größer die prozentuelle Gewichtung des Unterschieds zwischen Finanzbedarf und Finanzkraft. Landeshauptmann Wallner: "Es geht darum, unsere Kommunen finanziell zu entlasten und zu gewährleisten, dass sie die nötigen Investitionen in die lokale Infrastruktur vornehmen können. Davon profitieren unmittelbar die Menschen vor Ort."

Die Beträge, die als schlüsselmäßige Bedarfszuweisungen im Jahr 2013 an die 74 Gemeinden ausgezahlt werden, reichen von 25.000 Euro, die Gemeinden mit bis zu tausend Einwohnern mindestens gewährt werden, bis hin zu 508.000 Euro. Bei schlüsselmäßigen und besonderen Bedarfszuweisungen – letztere werden jeweils für einzelne Investitionsvorhaben bewilligt – handelt es sich um Mittel, die im Zuge des Finanzausgleichs für die Gemeinden bereitgestellt werden.

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