Presseaussendung · 26.11.2013 Persönlichkeitswahlrecht und Unvereinbarkeitsausschuss Zwei Gesetzestexte in der Begutachtung - Stellungnahmen bis 13. Dezember 2013 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 26.11.2013, 08:50 Uhr
Themen
Recht/Demokratie/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat zwei Gesetzesentwürfe zur Begutachtung versandt: Diese liegen bis Freitag, 13. Dezember 2013, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und können auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Zur Begutachtung versandt wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts und der direkten Demokratie (Sammelnovelle). Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung der Reformvorschläge zur Demokratiereform der Arbeitsgruppe "Landtags- und Demokratiereform". Diese Arbeitsgruppe wurde im Frühjahr des Jahres 2012 vom Vorarlberger Landtag eingerichtet und hat bis zum Frühjahr 2013 zahlreiche Vorschläge ausgearbeitet. Der Entwurf soll im Wesentlichen zu einer Stärkung der Vorzugsstimmen führen, einen neuen Prüfmaßstab bei der Zulassung von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen schaffen und direkt demokratische Instrumente stärken. Die Stärkung direkt demokratischer Instrumente soll durch Erleichterungen bei der Stellung von Volksbegehren, Anhörungsrechte der Antragsteller von Volksbegehren und eine verbesserte Abstimmungsbroschüre bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen erfolgen.

   Der zweite Gesetzesentwurf betrifft die Änderung des Gesetzes über die Einrichtung und Aufgaben des Unvereinbarkeitsausschusses des Landtages. Damit sollen Änderungen des Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetzes des Bundes nachvollzogen werden. So wird etwa der Umfang von Meldepflichten außerparlamentarischer Tätigkeiten konkretisiert oder die Änderung des Gesetzestitels von Unvereinbarkeitsgesetz in Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz berücksichtigt.

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