Presseaussendung · 18.10.2013 Lärmaktionsplanung 2013: Öffentliches Stellungnahmeverfahren Enthält zahlreiche Maßnahmen des Landes - öffentliche Einsichtnahme bis 2. Dezember 2013 möglich

Veröffentlichung
Freitag, 18.10.2013, 08:47 Uhr
Themen
Verkehr/Straßen/Umgebungslärm/Vorarlberg
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Der Entwurf eines Aktionsplans zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung an Vorarlberger Landes- und Gemeindestraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 8.250 Kfz/24 Stunden (Kraftfahrzeugen pro Kalendertag) geht in die Begutachtung. Der Aktionsplan mit Erläuterungen und strategischen Lärmkarten ist im Internet unter www.vorarlberg.at/umgebungslaerm abrufbar und liegt im Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie in den Bezirkshauptmannschaften Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz im Zeitraum von 21. Oktober bis 2. Dezember 2013 zur öffentlichen Einsicht auf.

   Die strategischen Lärmkarten und der Aktionsplan basieren auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Insgesamt 169 Kilometer Gemeinde- und Landesstraßenabschnitte in Vorarlberg verzeichnen ein  Verkehrsaufkommen von über 8.250 Kfz pro Tag. Die Erarbeitung des Aktionsplanes erfolgt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden Dornbirn, Feldkirch, Lustenau und Rankweil. Im vorgelegten Aktionsplan sind zahlreiche Maßnahmen des Landes zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung aufgelistet.

   Eine wichtige Maßnahme zur Lärmminderung ist der Einbau von Schallschutzfenstern. In den Jahren 2009 bis 2012 hat das Land Vorarlberg rund 1,7 Millionen Euro für die Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster und -türen) zur Verfügung gestellt. Für den Einbau von Schallschutzfenstern werden in den nächsten fünf Jahren Finanzmittel in einer ähnlichen Größenordnung zur Verfügung stehen.

   Im Verständnis des Landes und der Gemeinden bedeutet eine umfassende Lärmschutzplanung einen vernetzten Planungsansatz.  Er umfasst insbesondere die Bereiche Verkehrsplanung, Raumplanung und Wohnbauförderung. Auch Maßnahmen zur verstärkten Bewusstseinsbildung und Information der Bevölkerung sind berücksichtigt. Der Maßnahmenkatalog für die nächsten fünf Jahre ist breit gefächert: Dazu gehören die Förderung und Attraktivierung des Umweltverbundes (zu Fuß gehen, Rad fahren, Bus und Bahn nutzen), Geschwindigkeitsreduktionen, Verflüssigung des Verkehrs durch optimierte Lichtsignalsteuerungen sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Entlastung starkbelasteter Ortsgebiete. Ziel ist eine spürbare Entlastung der durch Lärm betroffenen Wohnbevölkerung.

Öffentliche Einsicht

   Der Entwurf des Aktionsplans liegt samt Zusammenfassung und den zugehörigen strategischen Lärmkarten im Internet unter www.vorarlberg.at/umgebungslaerm sowie bei folgenden Landesdienststellen von 21. Oktober bis einschließlich 2. Dezember 2013 während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf:
- Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau (VIIb), Widnau 12, 6800 Feldkirch, Zimmer Nr. 311,
- Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Seestraße 1, 6900 Bregenz, Zimmer Nr. 430, für die Gemeinden Alberschwende, Andelsbuch, Bezau, Bregenz, Fußach, Hard, Höchst, Hörbranz, Lauterach, Lochau, Reuthe, Schwarzach und Wolfurt,
- Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, Klaudiastraße 2, A-6850 Dornbirn, Zimmer Nr. 209, für die Gemeinden Dornbirn, Hohenems und Lustenau,
- Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Schlossgraben 1, A-6800 Feldkirch, Zimmer Nr. 418, für die Gemeinden Altach, Bludesch ,Feldkirch, Frastanz, Götzis, Klaus, Koblach, Mäder, Nüziders, Rankweil, Röthis, Sulz und Weiler,
- Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Schloss-Gayenhofplatz 2, A-6700 Bludenz, Zimmer Nr. 122, für die Gemeinden Bartholomäberg, Bludenz, Lorüns, Schruns,  St.  Anton im Montafon und Tschagguns.

Stellungnahme

   Innerhalb der Auflagefrist kann jede Person zum Entwurf des Aktionsplans schriftlich Stellung nehmen. Die Stellungnahme ist unter dem Betreff "Umgebungslärmrichtlinie/Aktionsplan" an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau (VIIb), Widnau 12, A-6800 Feldkirch zu richten und kann per Post oder per E-Mail (an: umgebungslaerm@vorarlberg.at) oder per Post übermittelt bzw. persönlich abgegeben werden.

Lärmkarten und Aktionsplan für die A 14

   Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie für das hochrangige Straßennetz fällt in die Kompetenz des Bundes. Die Strategischen Lärmkarten für die A 14, den Entwurf des Aktionsplans des Bundes sowie Informationen zum Anhörungsverfahren sind unter www.laerminfo.at abrufbar.

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