Presseaussendung · 25.09.2013 "Amtliche Wahlinformation" verloren? Wählen trotzdem möglich Informationen im Bedarfsfall beim Gemeindeamt
- Veröffentlichung
- Mittwoch, 25.09.2013, 11:31 Uhr
- Themen
- Politik/Nationalratswahl/Wahlinformation
- Redaktion
- Gerhard Wirth
Bregenz (VLK) – Die "Amtliche Wahlinformation" zur Nationalratswahl am 29. September 2013 ist den Wahlberechtigten in Vorarlberg heuer erstmals in einem neuen Erscheinungsbild zugesandt worden. Sollte das Schreiben verloren gegangen oder in der Flut der Informationen versehentlich weggeworfen worden sein, ist die Teilnahme an der Wahl trotzdem möglich: Einfach ins Wahllokal gehen und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Die Information, welches das zuständige Wahllokal ist und wann bzw. wie lange dieses geöffnet ist, kann im Bedarfsfall beim Gemeindeamt erfragt werden.
Die auf den Namen der wahlberechtigten Person ausgestellte "Amtliche Wahlinformation" (auch als Wahlausweis bekannt) enthält neben anderen Informationen auch die Wählerverzeichnisnummer, was die Wahlabwicklung im Wahllokal erleichtert. Das Nichtvorhandensein dieses Papiers ist aber kein Grund für einen Ausschluss von der Stimmabgabe, wenn im zuständigen Wahllokal ein amtlicher Lichtbildausweis vorgezeigt wird.