Presseaussendung · 23.07.2013 Landwirtschaftliches Schulgesetz in der Begutachtung Stellungnahmen bis 14. August 2013 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 23.07.2013, 08:58 Uhr
Themen
Recht/Landwirtschaft/Bildung/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Landwirtschaftlichen Schulgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Mittwoch, 14. August 2013, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird eine mit dem Facharbeiter-Ausbildungsinitiative-Gesetz 2013 erfolgte Änderung im Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen nachvollzogen. Die ursprünglich vorgesehene Befristung der Pflicht bzw. des Rechtes zum Berufsschulbesuch für benachteiligte Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen entfällt.

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