Presseaussendung · 16.07.2013 Schulrechtsnovelle in Begutachtung Stellungnahmen bis 14. August 2013 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 16.07.2013, 09:22 Uhr
Themen
Recht/Schule/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat die Gesetzesentwürfe für eine Schulrechtsnovelle zur Begutachtung versandt. Die Gesetzestexte liegen bis Mittwoch, 14. August 2013, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und können auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Vorgesehen sind Änderungen im Pflichtschulzeitgesetz, im Pflichtschulorganisationsgesetz und im Schulerhaltungsgesetz. Damit werden die erforderlichen Ausführungsbestimmungen erlassen, um die Neue Mittelschule als pädagogische Weiterentwicklung der Hauptschule ins Regelschulwesen zu überführen. Die Neue Mittelschule schließt als vierjähriger Bildungsgang an die 4. Stufe der Volksschule an und bereitet die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in mittlere oder in höhere Schulen vor.

Abgesehen davon werden im Pflichtschulorganisationsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den bisher als Schulversuch möglichen integrativen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Polytechnischen Schulen in den Regelschulbetrieb zu überführen. Darüber hinaus werden die zuletzt auf Grund des Facharbeiter-Ausbildungsinitiative-Gesetzes 2013 erfolgten Änderungen des Schulorganisationsgesetzes nachvollzogen. Schließlich werden die Führung von Kooperationsklassen erleichtert und erforderliche Anpassungen im Hinblick auf die neue Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen vorgenommen.

Darüber hinaus werden die zuletzt auf Grund des Facharbeiter-Ausbildungsinitiative-Gesetzes 2013 erfolgten Änderungen des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes nachvollzogen. Das Facharbeiter-Ausbildungsinitiative-Gesetz 2013 zielt im Wesentlichen darauf ab, im Auftrag des AMS durchgeführte Facharbeiter-Intensivausbildungen in das Schema der überbetrieblichen Lehrausbildung einzubeziehen. Außerdem wird mit der vorliegenden Novelle des Schulerhaltungsgesetzes die Möglichkeit zur Aufnahme sprengelfremder Schülerinnen und Schüler erweitert.

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