Presseaussendung · 01.06.2013 LH Wallner zu Starkregen: Noch keine Entwarnung, Einsatzstab weiter in Bereitschaft Durch neuerliche Regenfälle können die Pegel nochmals ansteigen; LH Wallner dankt allen Einsatzkräften

Veröffentlichung
Samstag, 01.06.2013, 11:12 Uhr
Themen
Wetter/Niederschläge/Vorarlberg/Wallner
Redaktion
Peter Marte

Bregenz (VLK) – Die Situation an den Vorarlberger Gewässern hat sich in der Nacht beruhigt und es sind bis zum Vormittag alle Wasserstände zurückgegangen bzw. haben sich stabilisiert. "Da laut ZAMG Innsbruck jedoch bis morgen Nachmittag nochmals ca. 50 - 70 Millimeter Niederschlag zu erwarten ist, können wir noch keine Entwarnung geben und wird der Einsatzstab weiterhin in Bereitschaft bleiben", so Landeshauptmann Markus Wallner.

   Laut Landes-Wasserwirtschaftsabteilung wurde in der Nacht auf Samstag an der Leiblach ein ca. 10-jährliches Ereignis, an der Bregenzerach, Dornbirnerach und an anderen kleinen Gewässern eine Spitze unter einem 5-jährlichen Ereignis gemessen.

   Laut Landeswarnzentrale hat es seit gestern insgesamt 86 Feuerwehreinsätze gegeben, die meisten davon in den Bezirken Feldkirch, Bregenz und Dornbirn. Derzeit wird das Flussbett der Nafla gesichert: Dazu werden im Flussbauhof  Koblach von 60 Bundesheersoldaten 15.000 Sandsäcke (300 Tonnen Sand!) abgefüllt, um an der Nafla eigensetzt werden zu können. LH Wallner: "Unsere Feuerwehren und Einsatzkräfte beweisen einmal mehr ihre rasche Einsatzbereitschaft und hohe Qualität, dafür danke ich ihnen schon jetzt im Namen des Landes und aller Betroffenen".

Situation wird weiterhin aufmerksam beobachtet

   Durch die neuerlichen Regenfälle hat sich die Situation somit noch nicht beruhigt. Vor allem weil dadurch die Wasserstände nochmals ansteigen können und die Spitze höher ausfallen kann als in der Nacht von Freitag auf Samstag. LH Wallner: "Ich habe deshalb angeordnet, dass der Einsatzstab weiter eigenrichtet bleibt und die Situation aufmerksam beobachtet, damit eine bestmögliche Bereitschaft der Behörden und Organisationen gewährleistet werden kann".

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