Presseaussendung · 08.05.2013 Verbesserter Schutz von Kindern und Jugendlichen
Vorarlberger Landtag beschließt zwei neue Gesetze

Veröffentlichung
Mittwoch, 08.05.2013, 16:13 Uhr
Themen
Soziales/Jugend/Gesetzgebung/Schmid
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Der Vorarlberger Landtag hat heute, Mittwoch (8. Mai) ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie ein Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz beschlossen. Damit wird ein verbesserter rechtlicher Rahmen zur Stärkung der Jugendwohlfahrt geschaffen, so Soziallandesrätin Greti Schmid und Gesetzgebungslandesrätin Bernadette Mennel.

   Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz soll das bisher geltende Landes-Jugendwohlfahrtsgesetz ablösen. Weiters wird damit das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz, das mit 1. Mai 2013 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Das neue Landesgesetz bringt eine Modernisierung. Die UN-Kinderrechtskonvention wird darin ebenso verankert wie die Grundsätze von Empowerment, Beteiligung, Zusammenarbeit und Sozialraumorientierung. Zur Beratung der Landesregierung wird ein Kinder- und Jugendhilferat eingerichtet. Erstmals sind auch entwicklungsfördernde und präventive Angebote Teil des Leistungsangebots. Zudem werden die Abwicklung der Gefährdungsabklärung und der Hilfeplanung verankert.

   Vor der Erarbeitung des Gesetzes wurde zuerst ein breiter Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen und privaten JWF, der Bildung, Gesundheit, Justiz, Gemeinden, Politik, Kinder und Jugendanwalt usw. Geführt. Anschließend hat eine Expertengruppe die sogenannten programmatischen Leitlinien erarbeitet, die wesentliche Empfehlungen für das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz beinhalten

Eigenes Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz 

      Bei der Erarbeitung dieses neuen Gesetzes ist deutlich geworden, dass es auch zweckmäßig ist, den Stellenwert und die Bedeutung des Kinder- und Jugendanwaltes hervorzuheben, indem dessen Aufgaben und Kompetenzen in einem eigenen Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz geregelt werden. Die Weisungsfreiheit des Kinder- und Jugenanwalts wurde mit der letzten Änderung in der Landesverfassung verankert. Die bisherigen Aufgaben bleiben erhalten, werden aber ergänzt und neu strukturiert. Der jährliche Bericht des Kinder- und Jugendanwalts bzw. der Kinder- und Jugendanwältin an die Landesregierung ist künftig verpflichtend dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.

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