Presseaussendung · 09.04.2013 Wichtiger Beitrag für mehr Sicherheit der Viehbestände 12-Punkte-TBC-Vorbeugemaßnahmenkatalog

Veröffentlichung
Dienstag, 09.04.2013, 16:43 Uhr
Themen
Tiere/Gesundheit/Schwärzler
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Wegen der aktuellen TBC-Entwicklung, die vom Tiroler Lechtal ausgeht, hat Landesrat Erich Schwärzler zu einer Gesprächsrunde im Rahmen des Wald-Wild-Dialoges geladen. Unter seinem Vorsitz haben am Dienstag, 9. April 2013, im Landhaus Vertreter der Vorarlberger Landwirtschaft, Jägerschaft sowie der Jagd-, Forst- und Veterinärbehörde einen 12-Punkte-Maßnahmenkatalog im Interesse der Sicherheit für die Viehbestände erarbeitet, um der Gefahr einer allfälligen Übertragung von Tuberkulose zwischen Rotwild und Weidevieh auf den Vorarlberger Alpen wirksam zu begegnen.

Die Vorarlberg-Strategie 2013 baut auf das Vorarlberger Maßnahmenprogramm 2010 auf, das in Kooperation von Land- und Alpwirtschaft, Jägerschaft sowie Jagd- und Veterinärbehörde erfolgreich umgesetzt wurde, erläutert Landesrat Schwärzler: "Für die bisherige gute Zusammenarbeit und den großen Einsatz vor Ort gilt allen Beteiligten mein besonderer Dank."

Die Fachleute sind sich einig, dass aufgrund der aktuellen TBC-Situation von keiner besonderen Gefährdung für den Menschen auszugehen ist, weder im Zuge von Wanderungen, noch bei der Besichtigung von Ställen. Tourismus und Gastronomie können auch weiterhin auf hochwertige heimische Regionalprodukte vertrauen.

Die notwendigen Maßnahmen sind nur im gemeinsamen Miteinander der berührten Interessengruppen und Behörden erfolgreich umzusetzen, damit Vorarlberg auch in Zukunft den Status TBC-frei halten kann. "Aus diesem Grund ersuche ich die betroffenen Alp- und Jagdausschüsse, Eigenjagdbesitzer, Jagdausübenden und Jagdschutzorgane sowie Alpverantwortlichen und Alpbewirtschafter um die Fortsetzung ihrer verantwortungsvollen Arbeit. Die Gemeindeverantwortlichen bitte ich, insbesondere durch geeignete touristische Lenkungsmaßnahmen, die TBC-Vorsorgemaßnahmen aktiv zu unterstützen. Eine konsequente Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen ist ein wichtiger Beitrag für mehr Sicherheit für unsere Viehbestände", betont Landesrat Schwärzler.

Die 12 Schwerpunktmaßnahmen im Überblick

1. Anhebung der Mindestabschussvorgaben beim Rotwild nach den Festlegungen der beiliegenden Abschussplan-Verordnung von bis zu 40 Prozent in Gebieten mit hohen Rotwildbeständen sowie in den Grenzgebieten zu Tirol und zum Allgäu.
2. Unterschiedlich je nach Wildregion: Vorverlegung der Schusszeit auf Rotwild, Aufhebung der Klasse IIa bei entsprechender Quotenerfüllung, allgemeine Abschussquotenvorschreibung für Kahlwild, Optimierung der Grünvorlage des Rotwildes.
3. Sammlung von Erfahrungen über den Einsatz von Schalldämpfergewehren in bestimmten Revieren als Maßnahme zur Minimerung von Störungen im Zuge der Reduktion des Rotwildbestandes.
4. Erproben bzw. Umsetzen von effizienten Bejagungsstrategien, allenfalls auch "diagnostischen Entnahmen" von Rotwild, zur Erfüllung des TBC-Stichprobenplanes.
5. Einhaltung einer landesweit strengen Fütterungshygiene beim Rotwild und Weidehygiene beim Weidevieh:
a. Wildfütterungen müssen in Absprache zwischen den Jagdverantwortlichen und der Hirtschaft während der Weidezeit so eingezäunt werden, dass ein Kontakt des Weideviehs mit der Wildfütterungeinrichtung hintangehalten wird.
b. Entfernung von für das Wild zugänglichen Rinder-Salzlecksteinen und ausgelegtem Futter.
c. Wild-Salzlecken sind so zu situieren, dass der Zugang von Weidevieh verhindert ist.
6. Erhöhung der TBC-Stichproben landesweit von 250 auf 310 mit differenzierter Zuteilung an die TBC-Beobachtungszonen.
7. Verstärkte Untersuchung von erlegtem Rotwild in der Wildregion 2.1 (Silbertal): Flächendeckende Beprobung von Kahlwild älter als ein Jahr, indem die Häupter samt den Rachenlymphdrüsen zur TBC-Untersuchung beim Amtstierarzt vorzulegen sind. Bis zum 15. Juni 2013 (Alpauftrieb) ist sämtliches erlegte Rotwild dem Amtstierarzt zur Kontrolle vorzulegen.
8. Installierung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Landwirtschaft, Jägerschaft, Jagd- und Veterinärbehörde durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Beobachtung der Situation in der Wildregion 2.1 (Silbertal) mit monatlichem Jour fixe zur Festlegung notwendiger Maßnahmen.
9. Bei Bedarf Einsetzen von Arbeitsgruppen auch in weiteren Wildregionen bzw. Teilregionen durch die Jagdbehörde zur fachlich-behördlichen Begleitung der Rotwild-Abschussvorgaben und erforderlicher Maßnahmenkombinationen aus Alpwirtschaft, Forst und Jagd.
10. Gezielte fachlich aufbereitete Informationen der zuständigen Organisationen an die Alpbesitzer, das Alppersonal, die Jagdnutzungsberechtigten und die Jagdschutzorgane zur Wahrnehmung von TBC-Verdachtsfällen sowie über Verhaltens- bzw. Bewirtschaftungsempfehlungen zur Vermeidung der TBC-Übertragung bzw. Verbreitung.
11. Bei Bedarf gezielte Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Organisationen betreffend TBC (z.B. an Gemeinden).
12. Abstimmung der Besatzdichte und Weidedauer auf Alpen an die vorhandene Futterfläche.

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