Presseaussendung · 19.03.2013 Landes- und Gemeindebedienstetengesetze in der Begutachtung Stellungnahmen bis 27. März 2013 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 19.03.2013, 08:37 Uhr
Themen
Recht/Gesetzgebung/Landes- und Gemeindebedienstete
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat zwei Gesetzesentwürfe über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes und des Gemeindebedienstetengesetzes zur Begutachtung versandt. Die Gesetzestexte liegen bis Mittwoch, 27. März 2013, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und können auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Mit den beiden vorliegenden Gesetzesentwürfen werden im Landesbedienstetengesetz 1988 und im Gemeindebedienstetengesetz 1988 Anpassungen vorgenommen, die im Hinblick auf die Gehaltsreform für die Bediensteten in Krankenanstalten und der damit verbundenen Überführung der betroffenen Landes- und Gemeindebediensteten ins Landesbedienstetengesetz 2000 bzw. Gemeindebedienstetengesetz 2005 erforderlich sind. Weiters werden Regelungen betreffend einen dienstrechtlichen Schutz für Hinweisgeber ("whistle-blower-Regelung") sowie betreffend den Wechsel von Landes- und Gemeindebediensteten in die Privatwirtschaft ("Folgebeschäftigung") geschaffen.

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