Presseaussendung · 08.01.2013 AKW Mühleberg: Land intensiviert Aktivität auf Schweizer Seite
Klagsbetreiber: "Alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Sicherheit der Menschen zu gewährleisten"

Veröffentlichung
Dienstag, 08.01.2013, 14:29 Uhr
Themen
Energie/AKW/Schweiz/Wallner/Schwärzler
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Der Umstand, dass Vorarlberg bei seiner Klage gegen das Schweizer AKW Mühleberg eine zweigleisige Strategie verfolgt hat, macht sich jetzt bezahlt: nachdem der beauftragte Rechtsanwalt die Frist zur Einbringung des Rechtsmittels gegen das erstinstanzliche Urteil versäumt hatte, ist nun, wie erwartet, der Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens ebenfalls abgewiesen worden. Vorarlberg wird sich in diesem Verfahren schadlos halten. Die Vorarlberger Kläger setzen nun auf den zweiten Teil der Klagsstrategie.

   Nachdem noch vor Weihnachten mit dem Anwalt in der Schweiz alle Verhandlungen zu einem Verfahren gegen das AKW Mühleberg geführt wurden, hat die Vorarlberger Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, dass die Klage in der Schweiz nunmehr einzubringen ist. Dieses Vorgehen unterstützen auch die Vorarlberger Klagsbetreiber - die Antiatomaktivistin Hildegard Breiner sowie die Obleute der vier Landtagsklubs Roland Frühstück, Dieter Egger, Johannes Rauch und Michael Ritsch -, von denen die Abweisung des Wiedereinsetzungantrages durch das Landesgericht Feldkirch mit Unverständnis und Bedauern zur Kenntnis genommen wurde.

   Weil eine Rekurseinlegung gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) nur wenig Aussicht auf Erfolg hat, will sich die Klägergruppe auf das Verfahren zum Entzug der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg auf Schweizer Seite konzentrieren. Man werde weiter nicht locker lassen, lautet das parteiübergreifende Versprechen. Die Verhandlungen mit dem Schweizer Anwalt Rainer Weibel sind soweit abgeschlossen, erläutern Landeshauptmann Markus Wallner und der für Umwelt und Sicherheit zuständige Landesrat Erich Schwärzler: "In wenigen Wochen, sobald die technischen Daten aus Wien vorliegen, kann die Klage in der Schweiz eingebracht werden." Die Enttäuschung über die vom beauftragten Rechtsanwalt verabsäumte Frist ist nach wie vor groß. "Die Sache ist insgesamt sehr ärgerlich, aber wir werden weiter alle Möglichkeiten ausschöpfen für die Sicherheit der Menschen im Land", so Wallner und Schwärzler.

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