Presseaussendung · 04.12.2012 Weitere Schritte gegen AKW Mühleberg in Vorbereitung LR Schwärzler: Land darf nach Fristversäumnis nicht zum Zahler werden

Veröffentlichung
Dienstag, 04.12.2012, 15:20 Uhr
Themen
Energie/AKW/Schweiz/Schwärzler
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Für Landesrat Erich Schwärzler ist es weder nachvollziehbar noch verzeihbar, dass der für die Klagseinbringung gegen das Schweizer Atomkraftwerk Mühleberg zuständige Rechtsanwalt die Frist zur Einbringung des Rechtsmittels gegen das erstinstanzliche Urteil versäumt hat.

   Inzwischen wurde vom Rechtsanwalt ein Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist gestellt. "Die Entscheidung darüber ist abzuwarten. Sollte der Antrag vom Gericht nicht bewilligt werden, wird das Land alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um nicht zum Zahler zu werden", betont Landesrat Schwärzler.

   Darüber hinaus werde aktiv betrieben, den Antrag auf Entzug der Betriebsbewilligung - so wie dies bereits geplant war - in der Schweiz einzubringen. "Die Gespräche dazu wurden bereits aufgenommen", so Landesrat Schwärzler.

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