Presseaussendung · 13.11.2012 Grundlagen für künftiges Landesverwaltungsgericht Gesetzestexte zur Begutachtung versandt

Veröffentlichung
Dienstag, 13.11.2012, 11:04 Uhr
Themen
Recht/Landesverwaltungsgericht/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat die Entwürfe eines Gesetzes über das Landesverwaltungsgericht sowie über eine Änderung in der Landesverfassung zur Begutachtung versandt. Bis Dienstag, 11. Dezember 2012, liegen die Gesetzestexte bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und können im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Während der Auflagefrist haben alle Landesbürgerinnen und -bürger die Möglichkeit, Änderungsvorschläge einzubringen.

Der vorliegende Entwurf des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes dient der Umsetzung zentraler Punkte der Verwaltungsgerichtbarkeits-Novelle 2012 auf Landesebene und hat im Wesentlichen die Einrichtung und Organisation des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichtes sowie das Dienstrecht seiner Mitglieder zum Inhalt. Konkret enthält der Entwurf Regelungen über die Einrichtung, Aufgaben und Zusammensetzung des Landesverwaltungsgerichtes, die Qualifikation, Bestellung und Unabhängigkeit seiner Mitglieder, die Überleitung der Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates, die Bestellung neuer Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes und sonstiges Übergangsrecht sowie dienstrechtliche Regelungen.

Mit der Verfassungsnovelle werden im Wesentlichen drei Anliegen verfolgt:
- Verankerung eines Bekenntnisses zur direkten Demokratie und zu neuen Formen der partizipativen Demokratie (Bürgerrat);
- Verankerung des Landesverwaltungsgerichtes in wesentlichen Grundzügen;
- Weisungsfreistellung des Kinder- und Jugendanwalts in der Landesverfassung.

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